Die Plattform Airbnb, über die sich bequem Ferienunterkünfte buchen lassen, ist in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik geraten. Durch Ferienwohnungen würden die Wohnungen für normale Mieter in den großen Städten weniger (und teurer), hieß es, zudem zeigten sich die Plattformbetreiber immer wieder recht unwillig, wenn es um die Verfolgung von betrügerischen oder gar übergriffigen Gastgebern ging. Zuletzt hatte für Unmut gesorgt, dass zum Preis für die Unterkunft, der auf den ersten Blick niedrig war, teils horrende Reinigungskosten dazugerechnet wurden, die die Kosten für Gäste manchmal mehr als verdoppelten.
In einem bemerkenswerten Fall jedoch war es nicht der Gastgeber, der mit unlauteren Absichten vorging. In Südkorea traute ein Hausbesitzer nämlich seinen Augen nicht, nachdem ein Gästepaar sein Airbnb verlassen hatte: Die beiden hatten während der 14 Tage dort Wasser und Gas laufen lassen – die ganze Zeit. Und das ganz bewusst, um dem Gastgeber eins auszuwischen.
Airbnb-Gastgeber bleibt auf Rechnung sitzen
Das Paar aus China hatte nämlich vorab einen Fehler gemacht: Die beiden wollten nach Seoul, in die pulsierende Hauptstadt Südkoreas. Sie fanden bei Airbnb eine idyllische Villa, erkannten aber offenbar nicht, dass diese nicht im Stadtzentrum, sondern in einem Vorort lag. Der Weg in die City war also deutlich länger als sie geplant hatten. Sie hatten den Mietpreis allerdings schon bezahlt und die Frist verstreichen lassen, in der sie die Unterkunft hätten canceln können. Das teilte ihnen auch der Gastgeber mit. Das Paar zeigte sich wütend darüber, aber rechtlich war die Lage klar.
Die beiden Gäste aus China traten die Reise trotzdem an – verbrachten die geplanten 14 Tage auch in Südkorea. Allerdings nicht in der gebuchten Villa. Sie statteten ihr in der ganzen Zeit nur einige wenige Minuten lange Besuche ab, reisten ansonsten durch das Land und übernachteten in verschiedenen Hotels.
Airbnb kann oder will nicht helfen
Vom ersten Tag an scheinen sie den Plan gehabt zu haben, sich am Gastgeber zu rächen. Und zwar, indem sie Wasser- und Energiekosten in höchstmögliche Höhen trieben – die waren nämlich in den Übernachtungskosten inbegriffen und würden vom Hausbesitzer getragen werden müssen. Also drehten die beiden direkt nach ihrer Ankunft alle Wasserhähne auf, die Heizung an und öffneten die Fenster weit. Dann verließen sie die Villa vorerst wieder.
Was du wissen musst, wenn du deine Wohnung auf Airbnb vermieten willst

Wer in seiner Wohnung ein Zimmer vermieten möchte, braucht keine Genehmigung - sofern die Fläche des Zimmers weniger als die Hälfte der Wohnung ausmacht. In diesen Fällen ist laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine gebührenfreie Anzeige zur Erlangung einer Registriernummer beim zuständigen Bezirksamt erforderlich, die seit 1. August beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums immer öffentlich sichtbar angegeben werden muss.
Die kurzzeitige Vermietung der ganzen Wohnung müssen die Bezirksämter genehmigen. Privatpersonen haben im Regelfall einen Anspruch auf eine Genehmigung zur kurzzeitigen Vermietung ihres Hauptwohnsitzes. Das Gesetz sieht insoweit kein Tageslimit vor. Für die Vermietung des Zweitwohnsitzes können Gastgeber eine Genehmigung zur Vermietung von maximal bis zu 90 Tagen im Jahr erhalten. Auch hier erhält der Gastgeber zusätzlich zur Genehmigung eine Registriernummer, die ab dem 1. August beim Bewerben des Inserates angegeben werden muss.
Nachdem Gas und Wasser 14 Tage lang durchgängig liefen, betrug die Rechnung am Ende umgerechnet fast 1500 Euro für den Hausbesitzer. Mehr als 120.000 Liter Leitungswasser waren völlig sinnlos verbraucht worden. Und bis dato sieht es nicht aus, als würde er dafür entschädigt werden. Vonseiten Airbnb hieß es nämlich, dass man zwar für Schäden in und an Unterkünften aufkäme, die durch Gäste entstanden seien – aber nicht für Nebenkosten. Man riet dem Hausbesitzer lediglich, das Problem direkt mit den Gästen zu klären. Die befanden sich allerdings schon wieder in China und reagierten nicht auf seine Versuche der Kontaktaufnahme.
Quelle: "Independent"