
Polen
Seit dem 13. Juni hat das Land seine Grenzen zu allen EU-Nachbarländern geöffnet. Einreisende EU-Ausländer und Polen müssen nicht in Quarantäne und können sich innerhalb des Landes ungehindert bewegen. Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr und - wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann - in öffentlichen Räumen.
Hotels, Einkaufszentren sowie Restaurants und Cafés sind geöffnet. Das Gleiche gilt für Friseursalons, Kosmetikstudios, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Die Zugverbindungen zwischen Deutschland und Polen wurden Ende Juni wieder aufgenommen. Seit 1. Juli fliegt die Fluglinie Lot wieder Ziele im Ausland an
Seit dem 13. Juni hat das Land seine Grenzen zu allen EU-Nachbarländern geöffnet. Einreisende EU-Ausländer und Polen müssen nicht in Quarantäne und können sich innerhalb des Landes ungehindert bewegen. Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr und - wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann - in öffentlichen Räumen.
Hotels, Einkaufszentren sowie Restaurants und Cafés sind geöffnet. Das Gleiche gilt für Friseursalons, Kosmetikstudios, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Die Zugverbindungen zwischen Deutschland und Polen wurden Ende Juni wieder aufgenommen. Seit 1. Juli fliegt die Fluglinie Lot wieder Ziele im Ausland an
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