Urlaubsflüge
Risiko-Akku Powerbank – warum sie nur im Handgepäck erlaubt sind

Handgepäck Powerbank
Versteckt sich unter dem Pullover eine Powerbank, ist alles ok – denn im Flugzeug-Handgepäck dürfen die Akkus mitgenommen werden
© Michael Bihlmayer / Imago Images

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Heruntergefallen? Aufgebläht? Schmelzstellen? Keine Lappalien bei Powerbanks, defekte Akkus können schnell zur Gefahr werden. Bei Flugreisen gelten deshalb strenge Regeln für sie.

Eine Powerbank für unterwegs ist ziemlich praktisch, kann aber auch gefährlich werden: Im März dieses Jahres musste ein Mann ins Krankenhaus, weil der Akku in seiner Hose explodierte. Aus demselben Grund geriet wenige Monate zuvor ein Fluggast am Airport Melbourne in Brand; er wurde dabei leicht verletzt.

Weil sich solche Vorfälle häufen, hat die Lufthansa Anfang 2026 den Umgang mit Powerbanks an Bord ihrer Maschinen verschärft. So dürfen sie während des Flugs weder benutzt noch geladen und nicht einmal in der Gepäckablage verstaut werden, sondern nur in der Tasche des Vordersitzes, am Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz.

Teure Zwischenlandung wegen einer Powerbank

Landen die Hochleistungsbatterien dagegen im Aufgabegepäck im Frachtraum, kann es sein, dass der Flieger ungeplante Zwischenlandungen macht – wie jüngst ein Easyjet-Flugzeug, das auf dem Weg von Hurghada nach London war und in Rom halten musste, eine zeitaufwendige und kostspielige Vorsichtsmaßnahme.

Grund für die Empfindlichkeit der Kraftzelle ist das reaktionsfreudige Metall Lithium, das schon ab 45 Grad Hitze oder bei Beschädigungen „thermisch durchgehen“ kann. Der Begriff bedeutet vereinfacht gesagt: Der Akku entzündet sich selbst.

Laut Tüv ist daher Vorsicht bei beschädigten oder heruntergefallenen Powerbanks und Lithium-Ionen-Akkus generell geboten. Beschädigte Powerbanks lassen sich etwa an aufgeblähten oder verformten Gehäusen, Schmelzstellen am Gehäuse oder Anlaufstellen an Metallteilen erkennen. „In solchen Fällen sollten die Geräte fachgerecht entsorgt werden“, heißt es beim Tüv.

Aber: Lithium-Akkus sind nicht gleich Lithium-Akkus, auch nicht für Airlines. Grundsätzlich gilt: Je mehr Leistung die Geräte haben, desto vorsichtiger muss mit ihnen umgegangen werden. Konkret bedeutet das: Alles bis 100 Wattstunden (Wh) darf im Handgepäck mit an Bord. Akkus ab 100 Wattstunden müssen vor dem Flug genehmigt werden. Besonders leistungsstarke Batterien mit 160 Wh, etwa für Profidrohnen oder E-Bikes, sind verboten, oder benötigen eine Sondererlaubnis.

Im Einzelnen müssen ins Handgepäck:

  • Powerbanks (max. zwei pro Person) sowie Lithium-Ersatzakkus bis 100 Wh
  • E-Zigaretten/Vapes
  • Laptops, Mobiltelefone, Tablets
  • elektrische Toilettenartikel wie Zahnbürsten, Rasierer und so weiter
  • elektrisches Kinderspielzeug
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner
  • GPS-Tracker

Eine Transportgenehmigung benötigen:

  • Geräte mit einer Batterieleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh
  • Rollstühle und Mobilitätshilfen
  • Defibrillatoren, CPAP- und POC-Geräte zur Sauerstoffversorgung
  • Lawinenrucksäcke

Generell verboten, oder nur mit Sondergenehmigung erlaubt:

  • Geräte mit beschädigten, defekten oder zurückgerufenen Lithiumbatterien
  • Geräte mit mehr als 160 Wh
  • Hoverboards und E-Boards
  • Elektrische Koffer (Motorroller-Koffer). Ausnahme: Der Lithium-Akku lässt sich entnehmen und im Handgepäck verstauen.
  • E-Bikes, Pedelecs/S-Pedelecs, E-Scooter
  • Tauch-Scooter, Segways, elektrische Kinderwagen, E-Ski und E-Snowboards

Von elektrischen Geräten abgesehen, gibt es weitere Dinge, die nicht ins aufgegebene Gepäck gehören, etwa Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer. Nicht ins Handgepäck dagegen dürfen: alles, was als (Schlag-)Waffe benutzt werden kann, darunter Golf- und Tennisschläger, Angelruten und Wanderstöcke. Taschenmesser mit einer mehr als sechs Zentimeter langen Klinge sind ebenfalls tabu. Zudem Stricknadeln, Scheren, Korkenzieher und Nagelfeilen, sofern sie länger als sechs Zentimeter sind. Ebenfalls tabu in der Kabine: Wasserpistolen. Sie gelten als sogenannte Anscheinswaffen. Selbst, wenn sie quietschbunt sein sollten, verstoßen sie „geladen“ gegen die 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck. 
 

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