Was passiert, wenn die nicht gemeldete Putzfrau beim Fensterputzen von der Leiter fällt? In vielen Fällen wird dies als heimischer Unfall kaschiert. Wenn es dennoch rauskommt, wird die Sache für den Auftraggeber teuer. Er muss sozialversicherungsrechtlich für die Verunglückte aufkommen.
Unfallversicherung für die Putzfrau
Um allem Ärger zu entgehen, wäre es ratsam, die Putzfrau als Mini-Job anzumelden. Doch es gibt auch die Möglichkeit, die Hilfe bei einer "Gesetzlichen Unfallversicherung für in Privathaushalten beschäftigte Personen" zu melden. Eine solche Versicherung kostet zum Beispiel beim Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe in Münster 25 Euro für das ganze Jahr. Sie wird pauschal erhoben, die Daten der Versicherten werden nicht erfasst. Auch Babysitter, Gärtner oder Haushaltshilfen können so abgesichert werden. Die Putzfrau kann also schwarz beschäftigt werden - und dennoch versichert sein.
Fahnder prüfen nicht den Privatbereich
Angst, dass Prüfer des Zolls anrücken und die illegale polnische Putzfrau beim Wischen überführen, braucht niemand zu haben. Die Prüfgenehmigung der bislang kontrollierenden Arbeitsämter hat sich nicht auf Haus und Garten erstreckt. "Auch für den künftig allein ermittelnden Zoll ändert sich daran nichts", heißt es beim Landesarbeitsamt in Düsseldorf. Der private Bereich bleibt rechtlich im Schatten.