Das Jahr 2020 stand im Zeichen des Homeoffice. Und das war für viele Arbeitnehmer ein so unbesiedeltes Neuland wie das Internet im Jahre 2013 für die damalige Bundesregierung. Läuft die Digitalisierung auf staatlicher Ebene eher schleppend voran, waren Arbeitnehmer schneller und richteten sich gefühlt über Nacht einen digitalen Arbeitsplatz mit Laptop, Monitor & Co. ein. Viele Angestellte fragen sich nun, welche der Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Schließlich kauften sie die Geräte nicht für den privaten Gebrauch und gerade vernünftige Technik kostet viel Geld.
Arbeitszimmer absetzen
Ein Arbeitszimmer in der Wohnung dürfen Angestellte nur unter engen Voraussetzungen absetzen. Eine ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen eigenen Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stellt und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt. Das tut es, wenn es mehr als 90 Prozent für die Arbeit genutzt wird – ein Gästesofa im Arbeitszimmer kann schon zu Problemen führen. Einen Sonderfall stellen Lehrer dar: Mittelpunkt ihrer Arbeit ist der Klassenraum, den Unterricht bereiten sie Zuhause vor. Sie dürfen ein Arbeitszimmer absetzen.
Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Büroarbeitsplatz stellt, Sie Freiberufler oder Lehrer sind, kommt es auf die Größe des Zimmers im Verhältnis zur Wohnung an, wie viel Sie zurückbekommen. Ist das Arbeitszimmer bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern 15 groß, können Sie 15 Prozent der Kosten für Strom, Miete und Internet abrechnen. Angestellte bekommen maximal 1250 Euro zurück.
Anders sieht es im Homeoffice ohne Arbeitszimmer aus. Dafür erhalten Sie eine Pauschale (was Sie beachten müssen, lesen Sie hier). Natürlich können Sie alle Berechnungen per Hand vornehmen. Das ist aber umständlich. Einfacher erledigt die nervige Rechenarbeit eine Steuersoftware wie WISO Steuer 2021. Dort tragen Sie Ihre Daten bequem ein.
Die Werbungskosten
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