analyse Aktionärsschützer fordern bessere Gesetze

Die Rechte der Aktionäre sollen deutlich ausgeweitet, die Wirtschaftsprüfer besser kontrolliert und die Vorstandsbezüge an die reale Unternehmenssituation angepasst werden.

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) fordert neue Gesetze und bessere Kontrollen als Reaktion auf die Krise an den Börsen. »Wenn der Gesetzesgeber nicht endlich aufwacht, können wir das Vertrauen der Anleger nicht zurückgewinnen«, sagte SdK-Vorstandsmitglied Harald Petersen am Dienstag in Frankfurt. Die Rechte der Aktionäre müssten deutlich ausgeweitet, die Wirtschaftsprüfer besser kontrolliert und die Bezüge der Vorstände an die reale Situation der Unternehmen angepasst werden.

Recht auf Sammelkalgen gegen Vorstände

Die derzeitigen Gesetze zu Aktien- und Kapitalmärkten stammten zum größten Teil »vom Anfang des vorherigen Jahrhunderts«, kritisierte Petersen. Das größte Problem besteht darin, dass der Anleger den Unternehmensmeldungen nicht mehr vertrauen kann. Die beste Kontrolle der Firmen ist somit »die Furcht, verklagt zu werden«. Daher fordert der SdK das Recht auf Aktionärs- und Sammelklagen gegen Vorstände und Aufsichtsräte.

Zivilrechtliche Haftung verlangt

Zudem verlangt die SdK, dass die Organe des Unternehmens zivil- und strafrechtlich für falsche kursbeeinflussende Aussagen haften müssen. Daneben soll die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates verbessert werden. Bei mehr als 20 Prozent umlaufenden Aktien soll nach Ansicht der SdK zumindest ein Vertreter der Kleinaktionäre im Kontrollorgan sitzen.

Trennung von Prüfung und Beratung

Mit Hinweis auf die spektakulären Bilanzfälschungen in den USA und Europa verlangen die Aktionärsschützer eine klare Trennung von Prüfung und Beratung. Eine Untersuchung der Schutzgemeinschaft habe ergeben, dass bei jedem dritten der 30 führenden Aktiengesellschaften in Deutschland der Anteil der Beratungshonorare an den Gesamtzahlungen an Prüfungsgesellschaften 50 Prozent betrage. »In der Spitze sogar 96 Prozent«, berichtete Vorstandsmitglied Hansgeorg Martius. Zudem muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin die Prüfer überwachen und Sonderprüfungen bei den Unternehmen veranlassen können.

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