Die Kosten für den Stellenabbau sowie Wertverluste bei Aktienbeständen und Beteiligungen haben bei der viertgrößten deutschen Privatbank zu einem Vorsteuerminus von 350 bis 400 Millionen Euro geführt. Ein Commerzbank-Sprecher wollte die Zahlen nicht kommentieren und verwies auf eine Pressekonferenz am Mittwoch. 2001 hatte es noch einen kleinen Gewinn von 43 Millionen Euro gegeben.
Finanzaufsicht ermittelt
Wegen der durchgesickerten Zahlen hat sich die Finanzaufsicht BAFin eingeschaltet. Sie prüft, ob die Commerzbank gegen die Mitteilungspflicht von wichtigen Geschäftszahlen verstoßen hat. Auch nach dem 1. Halbjahr waren vor der offiziellen Veröffentlichung erste Informationen durchgesickert.
Wachsende Verluste
Das 4. Quartal 2002 hat bei dem Geldhaus den Angaben zufolge besonders heftig ins Kontor geschlagen. Zum Jahresende hat sich das Minus mit etwa 400 bis 450 Millionen Euro im Vergleich zum 3. Vierteljahr mehr als verdreifacht. Wiederum verursachte die Börsenflaute hohe Abschreibungen auf Beteiligungen und Wertpapierbesitz. Diese Last auf die Bilanz soll sich im letzten Vierteljahr verschärft haben.
Teure Stellenstreichungen
Auch die bislang beschlossenen Stellenstreichungen haben zu Jahresende die Kosten in die Höhe getrieben. Bislang hatte das Kreditinstitut den Wegfall von 4.300 Jobs besiegelt. Nach dem Sturz in die roten Zahlen im 3. Vierteljahr hatte Commerzbank-Chef Klaus-Peter Müller den Sparkurs verschärft und einen zusätzlichen Abbau von bis zu 3.000 Jobs angekündigt. Ende 2001 arbeiteten für das Institut noch 39.000 Menschen. Im Gegensatz zu vielen Beschäftigten werden die Aktionäre glimpflich davonkommen. Trotz des Verlusts wird es wohl eine Dividende in Höhe von 0,10 (2001: 0,40) Euro geben.
Droht jetzt auch Bußgeld?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wird nach den Indiskretionen dieses Mal prüfen, ob die Zahlen am Mittwoch mit den so genannten Markterwartungen übereinstimmen. Dies seien Prognosen von Analysten und der Bank selber, erläuterte eine Sprecherin. Weicht das tatsächliche Niveau davon erheblich ab, muss dies «unverzüglich» mitgeteilt werden, da es den Kurs der Aktie beeinflusst. Sollte ein Verstoß gegen diese Ad-hoc-Pflicht vorliegen, droht der Commerzbank ein Bußgeld von bis zu 1,5 Millionen Euro.