Den Arbeitskreis "Steuerschätzungen" gibt es seit 1955. Er tagt zwei Mal im Jahr. Die Experten von Bund und Ländern, Forschungsinstituten, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesbank und Statistischem Bundesamt sowie Wirtschaftweise prognostizieren die Steuereinnahmen für die öffentliche Hand. Ihre Vorhersagen bilden die Basis für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen.
Jeweils im Mai steht die "große Steuerschätzung" an. Dabei geht es um den mittelfristigen Zeitraum. Auf Basis der dann noch unsicheren Wirtschaftsprognosen werden die Etats von Bund, Ländern und Gemeinden für das jeweilige Folgejahr erstellt. Zudem werden die möglichen Einnahmen - von der Lotteriesteuer bis zu den großen Posten der Lohn- und Umsatzsteuern - jeweils für den Zeitraum der fünfjährigen Finanzplanung einzeln ermittelt, zuletzt also für 2003 bis 2007.
Die "kleinere" zweite Schätzung ist im November - diesmal am 5. und 6. November. Sie findet etwa zu der Zeit statt, in der auch der Bundeshaushalt im Bundestag verabschiedet werden soll. Im Herbst schätzen die Experten die Steuereinnahmen aber nur für das laufende und das kommende Jahr. Dabei werden auch die bis dahin korrigierten Wachstumsprognosen hinzugezogen.
Geschätzt wird unter Berücksichtigung des realen Zuwachses des Bruttoinlandsproduktes (BIP), das sich aus dem nominalen Wirtschaftswachstum in Kombination mit der Preisentwicklung ergibt. Es wird geltendes Steuerrecht zu Grunde gelegt, Reformvorhaben werden nicht berücksichtigt. Die Prognosen bilden auch die Basis für die Verteilung im Länderfinanzausgleich. Auf eine Berechnung für die mehr als 16 000 Kommunen wird wegen des zu hohen Aufwandes verzichtet.