Bundesfinanzminister Hans Eichel will noch in dieser Woche beliebte Steuerschlupflöcher bei Medienfonds stopfen. Schon ab Freitag soll es für alle Neuanleger nicht mehr möglich sein, Verluste aus diesen oder ähnlichen Finanzprodukten mit Gewinnen aus anderen Quellen zu verrechnen. Obwohl die Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt ist, fordert Eichel seine Kabinettskollegen auf, seinen Vorschlag im Eilverfahren durchzuwinken. Durch die Neuregelung kann der Staat nach den Berechnungen des Ministeriums im kommenden Jahr rund 550 Millionen Euro einnehmen. Bis zum Jahr 2008 wachse der Betrag dann auf etwa 2,14 Milliarden Euro an. In der SPD wurde der Vorstoß begrüßt. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Michael Meister (CDU), stellte hingegen den Zeitpunkt der Regelung in Frage.
Subvention für Hollywood
Sowohl Union als auch die SPD wollen gegen die Fonds vorgehen. Entsprechende Schritte sind in den Koalitionsverhandlungen bereits vereinbart, sollten aber nach bisherigen Plänen erst zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
Die erfolgreichen Anlagemodelle, die unter anderem zur Finanzierung von Hollywood-Filmen genutzt werden, zielen darauf ab, dem Anleger zunächst hohe Verluste zu bescheren. Damit kann er dann seine Steuerlast an anderer Stelle senken. Die Vorschläge der Regierung sehen vor, dass Verluste nur noch auf Gewinne aus dem gleichen Fonds angerechnet werden können. Damit würde die Attraktivität dieser Anlagen erheblich gemindert. Eichels Eile lässt sich damit erklären, dass er eine Sonderkonjunktur für die Anlageformen bis zum Ende des Jahres verhindern möchte.
Weitere Fonds betroffen
Nach dem Gesetzentwurf sind neben Medienfonds auch Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videospiel-Fonds im Visier des Finanzministers. Damit die Steuerschlupflöcher auch absolut dicht sind, sollen auch die Verrechnungsmöglichkeiten bei gewerblichen Steuerstundenmodellen eingeschränkt werden. Betroffen sind zudem Verluste aus typisch stillen Gesellschaften, Vermietung und Verpachtung - insbesondere geschlossene Immobilienfonds. Ebenso sollen Renten- oder Lebensversicherungsmodelle, die auf einen fremdfinanzierten Einmalbetrag aufbauen, künftig von der Verrechnung mit anderen Gewinnen ausgeschlossen sein.
Die Beschränkung gilt nach dem Regelwerk für alle Anleger, die nach dem 10. November einem solchen Steuerstundungsmodell beitreten. Auch alle nach diesem Datum neu aufgelegten Produkte sollen die Steuerschlupflöcher nicht mehr aufweisen dürfen.
Signal für laufende Verhandlungen
In der SPD hieß es, Eichels Initiative sei ein wichtiges Konsenssignal aus den laufenden Koalitionsverhandlungen. Hier werde der gemeinsame Wille erkennbar, Steuersubventionen zügig abzubauen und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Auch Meister zeigte sich damit einverstanden, das Steuerschlupfloch bei den Fonds zügig zu schließen. „Einen genauen Termin haben Union und SPD jedoch nicht vereinbart“, sagte der CDU-Politiker. Auch sei die genaue Ausgestaltung der Regelung einem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.