Verbraucher EU-Kommission will Bankkunden besser schützen

Derzeit wird in Brüssel an einem Vorschlag gebastelt, zukünftig Bankkunden beim Online-Shopping sowie dem Verlust der EC-Karte bessr zu schützen. Auch der Bankwechsel soll vereinfacht werden.

Die EU-Kommission will Bankkunden beim Verlust der EC-Karte und beim Einkauf im Internet besser schützen. "Wir bereiten einen entsprechenden Vorschlag zum Schutz der Verbraucher vor", sagte ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein am Freitag in Brüssel. Er bestätigte damit Presseberichte der "Süddeutschen Zeitung" und des "Münchner Merkur". Eine Entscheidung sei aber nicht vor Ende des Monats zu erwarten. Die geplante Mitteilung sei zunächst nicht verbindlich und stelle eine Vorstufe für einen späteren Gesetzesvorschlag der EU-Kommission dar.

Haftungsgrenze bei 150 Euro

Über den Inhalt des neuen Rechtsrahmens wollte der Sprecher keine Angaben machen. Laut Presseberichten sollen Besitzer von EC- oder Kreditkarten künftig beim Diebstahl und Missbrauch ihrer Karte nur noch bis zu einem Betrag von 150 Euro haften. Diese Regelung solle auch gelten, wenn der Verlust nicht dem entsprechenden Bankinstitut gemeldet worden sei, hieß es. Bisher muss ein Kunde ein Drittel des Schadens selber tragen, wenn er seine Bank nicht schnell genug informiert.

Wechsel der Bank vereinfacht

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, soll ein Verbraucher laut Kommissions-Papier sein Geld nicht verlieren, wenn er per Internet Reisen, Bücher oder Kleidung bestellt und per Kreditkarte zahlt. Wenn die Ware nicht ankomme oder Fehler habe, müsse künftig womöglich die Bank dafür haften. Binnenmarktkommissar Bolkestein plane zudem, Kunden den Wechsel ihrer Bank zu erleichtern, damit sie von besserem Service und niedrigeren Kosten profitieren könnten.

DPA