Verbraucher Plage Gebührennepp

Die Masche, Bürger millionenfach über Telefon, Handy und Internet zur Kasse zu bitten, hat sich mittlerweile zur Plage entwickelt. Besonders übel ist die Kostenfalle Premium-SMS.

Die Masche, Bürger millionenfach über Telefon, Handy und Internet zur Kasse zu bitten, hat sich mittlerweile zur Plage entwickelt. "Eine große Abkassiermaschine" sei da am Laufen, kritisiert Verbraucherschützerin Evelin Voss aus Leipzig. Wie bei einer Krake tauchten ständig neue Fangarme auf, berichtet auch Markus Saller, Jurist der bayerischen Verbraucherzentrale. Weil nach wie vor kein Gesetz den Wildwuchs eindämmt, sollten Bürger noch vorsichtiger mit Telefon und Handy umgehen.

Ziel: Teure Rückrufe

Worauf unseriöse Anbieter einzig und allein abzielen, ist Verbraucher zu teuren Rückrufen zu animieren. "Wir raten Erwachsenen wie Kindern und Jugendlichen dringend dazu, ihre Neugier zu bezähmen und nur Nummern zurückzurufen, die bekannt sind", mahnt Expertin Voss.

Aufforderungen liegen im Briefkasten

Wurde im Winter vor allem mit Gewinn- und Bargeldversprechen gelockt, sehen die jüngsten Tricks so aus: Per Postkarte wird man aufgefordert, eine Servicezentrale zur Paketabholung anzuläuten. Außer Spesen nichts gewesen - für den Rückruf werden schnell 15 Euro fällig. Ähnlich gestrickt sind Aufforderungen im Briefkasten, wegen Wohnungsschäden, Gerichtsverfahren oder Führerscheinproblemen zurückzurufen.

Teure Rufnummern werden getarnt

Ein typischer Neppversuch zu Frühjahrsbeginn ist der Weg über Kleinanzeigen. Wer Auto oder Motorrad verkaufen will, sollte misstrauisch gegenüber Interessenten sein, die um Rückruf bitten. Selbst Menschen, die auf der Hut sind, fallen auf solche Lockanrufe herein, weiß Jurist Saller. Stark im Trend ist, die inzwischen als teuer bekannte 0190-Nummern umzugruppieren und zu tarnen. Oft wird die Netzeinwahl der Telekom vorgestellt (01033) oder die 118-Auskunftsnummer. Dahinter werden auch gern ausländische Nummern versteckt, mit denen Rückrufer um die halbe Welt telefonieren.

Vermehrt Televoting-Nummern

Eine neue "Spielwiese" für Schummeleien aller Art bieten die Nummern 0193- sowie 0137- und 0136-. Hinter der ersten Ziffernfolge verbirgt sich eine kostenintensive Servicenummer, die beiden anderen werden gern für telefonische Zuschauerabstimmungen im Fernsehen, das so genannte Televoting, genutzt. "Jetzt verstecken sich auch schwarze Schafe dahinter", warnt Saller. Abzustimmen gibt es nichts, aber bei Rückruf rattert der Gebührenzähler. Je nach Netz und Tarif entstehen Kosten von 50 Cent und mehr. Die 0137-Rufnummer wird auch gern verschleiert mit Ziffernfolgen wie (+49)1377799.

Luxus-SMS gehen ins Geld

Vor allem für Handy-Besitzer gebe es "jede Menge Abzockmethoden", warnt Saller. Flirten und chatten per Handy-SMS beispielsweise wird eine teure Angelegenheit, wenn diese Dienste über so genannte Premium-SMS laufen. Diese kosten nicht nur etwa 19 Cent, sondern bis zu drei Euro pro SMS. "Das kalkulieren Heranwachsende aber oft nicht ein", weiß Evelin Voss. Rechnungen von mehreren tausend Euro seien die Folge.

Ohne Hinweis illegal

Zur Kontaktaufnahme wird nicht mit 0190er-Nummern geworben, sondern mit einer fünfstelligen Service-Kurzwahl, an die die SMS gesendet werden muss. Ist die Verbindung hergestellt, zahlt der "Chatter" für jede abgeschickte SMS den stolzen Preis von 1,99 bis 2,99 Euro - egal, wie kurz sie ist. Wird ordnungsgemäß auf die Preise hingewiesen, ist das Angebot durchaus legal. Sind die Kosten durch Tricks versteckt, sollten sich Kunden wehren und Anzeige wegen Betrugsversuchs stellen.

Mißbrauch schwer nachzuweisen

Grundsätzlich ist es nicht leicht, sich im Nachhinein rechtlich gegen Gebührengaunerei zu wehren. "Wer aktiv eine Nummer wählt, kann schlecht behaupten, er habe nichts getan", betont Voss. Durch das Knöpfchendrücken komme ein Vertrag zustande. Solange der Gesetzgeber dem Missbrauch keinen Riegel vorschiebe, sei Vorsicht der beste Schutz.

Geprellte Internetkunden haben's leichter

Mehr Hoffnung dürfen sich geprellte Internetkunden machen. Nach dem jüngsten Urteil des Kammergerichts Berlin (26 U 205/01) müssen unbemerkte Dialer-Kosten nicht bezahlt werden, meint Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen und spricht von einer "Trendwende in der Rechtsprechung". Dialer ändern den Netzzugang des Rechners so ab, dass er sich über kostspielige 0190-Nummern einwählt, ohne dass der Nutzer sich einverstanden erklären kann.