Mit der Zahlung von einem Cent Arbeitslosengeld II verhindert die Bundesagentur für Arbeit bei einigen abgelehnten Antragstellern, dass diese aus der Krankenversicherung fallen. "Das ist bisher so gehandhabt worden", sagte BA-Sprecherin Angelika Müller und bestätigt damit einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland". Müller bezeichnete die gängige Praxis als Übergangslösung, das Bundesarbeitsministerium werde hier noch nachbessern müssen.
Praxis soll Teufelskreis verhindern
Mit der Entrichtung eines symbolischen Betrags übernimmt die Bundesagentur nach Angaben ihrer Sprecherin die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Diese Praxis solle verhindern, dass die Betroffenen in einen Teufelskreis aus Antragstellung, Ablehnung und Bedürftigkeit gerieten.
Dem Bericht zufolge wird die Mini-Variante des neuen Arbeitslosengeldes einem Teil der Antragsteller gewährt, obwohl ihr Antrag abgelehnt wurde, weil der Partner zu viel verdient. Bei unverheirateten Paaren muss sich der abgelehnte Arbeitslose dann selbst versichern. Die Kosten dafür würden jedoch manche Paare unter die Bedürftigkeitsschwelle drücken.
Für Betroffene werde der für eine Versicherung notwendige Mindestsatz abgeführt, so Müller. Zahlen darüber, wie viele Menschen von dieser Verfahrenspraxis betroffen sind, nannte die BA-Sprecherin nicht.
Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) hatte zuvor von einer weiteren Versorgungslücke berichtet. Bundesweit würden tausende junger Menschen, die ihren Schulabschluss nachholten und alleine wohnten, durch Hartz IV in die Schuldenfalle getrieben, berichtete das Blatt unter Berufung auf die Vizechefin des Frankfurter Sozialamts. Die Regelung betreffe vor allem ehemalige Drogenabhängige, die ihr Abitur oder eine Lehre nachholen. Diesen dürften die Sozialämter den Lebensunterhalt nur noch als Darlehen finanzieren. Frankfurt will nun laut "SZ" über den Städtetag eine Gesetzesänderung vorschlagen.