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Folgen für das Arbeitslosengeld Berufsbezogene Impfpflicht: Welche Folgen Impfverweigerer zu befürchten haben

Eine Frau hebt abwehrend die Hand. Im Vordergrund ist eine Spritze und eine Flasche mit Impfstoff zu sehen. Impfpflicht
Für bestimmte Berufsgruppen wird es eine Impfpflicht geben. Was passiert, wenn Arbeitnehmer sich gegen eine Impfung entscheiden? (Symbolbild)
© Kanawa Studio / Getty Images
Eine berufsbezogene Impfpflicht aller Berufssparten steht für dieses Jahr im Raum. Doch welche Folgen haben Arbeitnehmer zu befürchten, die sich nicht impfen lassen und deshalb ihren Job verlieren? Ist eine Sperre beim Arbeitslosengeld möglich? Ein Überblick. 

Dieser Artikel erschien zuerst auf RTL.de.

Die Impfpflicht in bestimmten Berufszweigen, beispielsweise der Pflege, ist bereits beschlossene Sache. Aber auch in allen anderen Berufsbereichen könnte sie noch dieses Jahr kommen. Was passiert, wenn sich ein Arbeitnehmer partout nicht impfen lassen will und deshalb seinen Job verliert? Muss er dann auch mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld fürchten? Schließlich ist die Arbeitslosigkeit ja irgendwie selbst verschuldet. Hier bekommen Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Folgen drohen Arbeitnehmern, die aufgrund der Impfpflicht selbst kündigen?

Prinzipiell gilt: Wer selbst seinen Job selbst kündigt, muss damit rechnen, für eine bestimmte Zeit gesperrt zu werden, also kein Arbeitslosengeld zu bekommen. Allerdings sind die Arbeitsämter angehalten, immer auch die Einzelfälle zu prüfen.

Wie die Bundesagentur auf RTL-Anfrage mitteilt, gilt dabei, "dass die Ablehnung einer Impfung aktuell und auch über den 14.03.2022 (ab dem 15.03.2022 gilt die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen) hinaus einen wichtigen Grund darstellen kann, solange eine allgemeine gesetzliche "Impfpflicht" nicht eingeführt ist.

Heißt im Klartext: Solange es keine allgemeine Impfpflicht gibt, kann man auch trotz eigener Kündigung ungeschoren davonkommen.

Es gilt aber auch: Fordert der Arbeitgeber einen regelmäßigen Test, ist das zumutbar und bedeutet, dass auf eine selbstständige Kündigung auch eine Sperrzeit folgt.

Welche Folgen drohen Arbeitnehmern, die aufgrund der Impfpflicht vom Arbeitgeber gekündigt werden?

Auch hier gilt: Solange es keine allgemeine Impfpflicht gibt, kann das zuständige Arbeitsamt auf die Sperrfrist verzichten. KANN. Denn diese Entscheidung liegt auch immer im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Aber: "Die Ablehnung einer Impfung wird regelmäßig als wichtiger Grund anerkannt.", schreibt die Bundesagentur für Arbeit auf RTL-Anfrage.

Wird ein Arbeitnehmer sogar vor dem 15.03.2022 (Start der Impfpflicht für Pflegeberufe) gekündigt oder daran gehindert den Arbeitsplatz zu betreten, bekommt der Arbeitnehmer in jedem Fall Arbeitslosengeld.

Muss ich eine Arbeitsstelle annehmen, die einen Impfnachweis erfordert?

"Lehnt eine arbeitslose Person eine angebotene Beschäftigung ab, ist zu prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt", so die Bundesagentur. Prinzipiell ist die Ablehnung einer Impfung aber ein solcher Fall, zumindest, solange es keine Impfpflicht für alle gibt.

Bis dahin gilt: "Die Ablehnung einer Impfung ist regelmäßig als wichtiger Grund anzuerkennen! Gilt für einen Arbeitsplatz die einrichtungsbezogene Impf- bzw. Immunitätsnachweispflicht, so ist bei fehlendem Nachweis jedoch vom Angebot einer solchen Beschäftigung abzusehen."

Heißt: Nein, eine Beschäftigung muss (zumindest bis zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht) nicht angenommen werden.

Darf das Arbeitslosengeld gekürzt werden, wenn eine Maßnahme einen Test erfordert?

Klare Antwort, nein! "Ein fehlender Immunitätsnachweis beziehungsweise das Betretungs- und Tätigkeitsverbot haben grundsätzlich keine Auswirkung auf die Verfügbarkeit und somit auf den Leistungsanspruch, da die Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht berufspezifisch zu bewerten ist", so die Bundesagentur für Arbeit.

Heißt: Prinzipiell ist einem Arbeitssuchenden zwar erst mal jede Tätigkeit zuzumuten, auch solche, die nicht dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf entsprechen. Aber das Arbeitslosengeld darf nicht gekürzt werden, wenn man aufgrund von Nicht-Impfung eine bestimmte Tätigkeit nicht machen kann.

Aber auch hier gilt: Regelmäßige Tests können jederzeit angeordnet werden. Wehrt man sich auch dagegen, kann das Arbeitslosengeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.

RTL.de/sst

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