In einem demokratischen Rechtsstaat mit Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit gibt es nur einen Grund geben, eine Impfpflicht in Erwägung zu ziehen: eine erhebliche Reduktion jenes Leids, das durch die Corona-Pandemie gegenwärtig und voraussichtlich auch weiter verursacht wird. Dieser Satz macht deutlich, wieviel bei einer solchen Abwägung von Interpretationen und Deutungsspielräumen abhängt. Was zum Beispiel ist denn "erheblich"? Wie viele Erkrankungen oder Todesfälle müssen verhindert werden, um von einem Erfolg dieser Maßnahme reden zu können? Besteht überhaupt die Möglichkeit, die Faktoren, die in eine solche Abwägung eingehen, exakt zu bestimmen oder gar zu kontrollieren?
Zukunft der Pandemie Die Impfpflicht ab 60 ist gescheitert. Für die Bekämpfung des Virus muss das keine schlechte Nachricht sein

Karl Lauterbach zur Impfpflicht im Bundestag
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Die Impfpflicht ab 60 Jahren war ein Kompromiss. Und dieser Kompromiss war medizinisch schlecht begründet – und hätte sogar schaden können.