Auch in Deutschland wird es nun heiß. Richtig heiß. Der Deutsche Wetterdienst hat für Dienstag und Mittwoch die bisher wärmsten Tage des Jahres angekündigt, teilweise mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. Wer nun Urlaub hat, kann sich im Freibad oder in der Eisdiele abkühlen. Für viele Arbeitnehmer stehen aber stattdessen schweißtreibende Arbeitstage bevor. Welche Gesetze gelten am Arbeitsplatz und welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn das Thermometer immer weiter steigt?
Hitze am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
Wie genau Arbeitsplätze gestaltet werden müssen, definieren in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. In Bezug auf hohe Temperaturen sind hier besonders drei Werte entscheidend: 26 Grad, 30 Grad und 35 Grad Celsius. Ab diesen Werten sind Arbeitgeber dazu angehalten beziehungsweise verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um das Arbeitsklima erträglich zu halten.
Maßnahmen ab 26 Grad Celsius:
Grundsätzlich soll die Raumtemperatur etwa in Büros nicht über 26 Grad steigen. "Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn bei Fabriken und Büros auf gute Isolierung gegen Sommerhitze geachtet wird, Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt", erklärt die Gewerkschaft IG Metall. Das bedeutet also, dass ein Arbeitgeber ab dieser Temperatur für Maßnahmen wie Jalousien vor den Fenstern sorgen sollte. Gesetzlich verpflichtend ist dies allerdings nicht.
Maßnahmen ab 30 Grad Celsius:
Erst ab einer Raumtemperatur über 30 Grad Celsius müssen Unternehmen für Abkühlung sorgen. Das bedeutet allerdings nicht, dass in vielen Büros bald eine Klimaanlage eingebaut wird. Mit der "weiteren Verringerung der klimatischen Belastung" ist beispielsweise gemeint, dass der Sonnenschutz "effektiv gesteuert" werden kann, dass Jalousien auch nach der Arbeit geschlossen bleiben, oder die Arbeitsplätze in den Morgenstunden gelüftet werden. Zudem müssen Wärmequellen wie Drucker aus den Arbeitsräumen entfernt und deren Nutzung muss eingeschränkt werden. Wenn möglich soll die Gleitzeitregelung ausgedehnt und die Kleiderordnung gelockert werden. Auch Getränke sind vom Arbeitgeber bereitzustellen.
Maßnahmen ab 35 Grad Celsius:
Sollte es noch wärmer werden, greift die dritte Stufe des Arbeitsschutzes ab 35 Grad Celsius. Ab dieser Raumtemperatur kann nicht gearbeitet werden. Nun muss der Arbeitgeber Hilfsmittel zur Verfügung stellen, zum Beispiel Luftduschen, Ventilatoren oder Hitzepausen – wie etwa bei Arbeiten an Hochöfen.
Sollten diese Hilfsmittel nicht vorhanden sein, bedeutet das allerdings nicht, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfach nach Hause gehen dürfen, sondern lediglich, dass sie in kühleren Räumen arbeiten müssen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es in Deutschland nicht.
Sieben kühlende Gerichte, um der Hitze zu trotzen

Zudem kann vereinbart werden, dass die Arbeitszeit in frühere oder spätere Stunden des Tages verlagert wird, um nicht zu lang in zu warmen Räumen zu sein.
Welche Regelungen gelten im Homeoffice?
Eine Homeoffice-Pflicht gibt es zwar nicht mehr, dennoch arbeiten noch viele Arbeitnehmer von zuhause. In puncto Hitzeschutz wird es hier aber noch ein wenig komplizierter. Ob der Arbeitgeber für einen erträglichen Arbeitsplatz zuständig ist oder nicht, steht indirekt im Arbeitsvertrag. Ist hier vermerkt, dass das Arbeitsverhältnis auf sogenannter "Telearbeit" beruht, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Grundsätze des Arbeitsschutzes auch bei Arbeitnehmern im Homeoffice einzuhalten. Dazu gehören die richtigen Büromöbel, Lichtverhältnisse und auch der Hitzeschutz. Der Arbeitnehmer im Homeoffice hat in diesem Fall ein Recht auf die gleichen Hilfsmittel wie die Kollegen im Büro.
Sollte allerdings vermerkt sein, dass das Arbeitsverhältnis auf einer "Mobile Work"-Regelung beruht, ist der Arbeitgeber für keinerlei Hitzeschutzmaßnahmen zuständig.
Welche Regelungen gelten für Arbeiten im Freien?
Auch oder gerade bei Arbeiten im Freien wie im Bau- oder Gartengewerbe sind Arbeitnehmer besonderen Belastungen ausgesetzt. Durch direkte Sonneneinstrahlung und die möglicherweise noch höhere Temperatur bestehen gesundheitliche Gefährdungen. "Der Arbeitgeber muss für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren", teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit, wie das ZDF berichtet.
Mögliche Maßnahmen wären Sonnensegel oder Schirme, Unterstellmöglichkeiten für Pausen und flexible Arbeitszeiten um schwere Arbeit in der Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr möglichst zu minimieren.
Quellen: IG Metall,Rheinische Post, ZDF