
Toilettengang
Wer auf die Toilette geht, muss sich für diese Zeit auch im Homeoffice nicht ausstempeln. Denn der Toilettengang gilt – wie das Wasserglas holen aus der Küche – als kurzfristige Unterbrechung der Arbeit, nicht als Arbeitspause. Solche kurzen Unterbrechungen dürfen auch nicht in Dauer oder Häufigkeit beschränkt werden. 2010 gab das Arbeitsgericht Köln einem Arbeitnehmer Recht, dem wegen übermäßiger Klogänge der Lohn gekürzt worden war (Az. 6 Ca 3846/09). Der Arbeitgeber hatte sogar ein Toiletten-Minutenprotokoll vorgelegt. Doch der Mitarbeiter, der sich mit Verdauungsproblemen rechtfertigte, gewann den Fall
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