
Arztbesuche
Zum Arzt darf man dagegen unter Umständen auch in der bezahlten Arbeitszeit gehen – egal, ob man gerade im Homeoffice arbeitet oder im Büro. Das gilt aber laut Bundesarbeitsgericht nur für "notwendige Arztbesuche". Dazu zählen akute Krankheiten oder Unfälle (medizinische Notwendigkeit). Aber auch Untersuchungen, die etwa nur frühmorgens auf nüchternen Magen erfolgen können (zeitliche Notwendigkeit) oder für die es nur in der Arbeitszeit Termine gibt (terminliche Notwendigkeit). Bei Teilzeit oder Gleitzeit gilt eine strengere Auslegung, da es leichter ist, außerhalb der Arbeit einen Termin zu bekommen. Genaueres kann auch im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein
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