Private Termine
Zwischen zwei digitalen Meetings mal eben zum Friseur oder zur Maniküre um die Ecke? Das ist im Rahmen der Arbeitszeit nicht erlaubt und kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit selbst elektronisch erfassen und dabei schummeln, können entlassen werden. Eine Kündigung ist auch gerechtfertigt, wenn sich jemand schon zu Hause am Computer ins Zeiterfassungssystem einloggt und dann ins Büro fährt, um erst dort mit der Arbeit zu beginnen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Az. 5 Sa 128/22)
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