
Private Internetnutzung
Mal kurz was im Netz nachschauen, dagegen wird wohl niemand was sagen. Aber: Private Emails schreiben, Onlineshopping, den nächsten Urlaub buchen – all das ist keine Arbeit. Allzu ausschweifende private Internetnutzung in der Arbeitszeit hat in der Vergangenheit wiederholt zu Abmahnungen und Kündigungen geführt, die auch vor Gerichten Bestand hatten. Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits 2005 einen Fall, indem das ausgiebige Surfen auf Porno-Seiten während der Arbeitszeit sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigte (Az 2 AZR 581/04)
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