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  • Homeoffice und Hausarbeit: Welche privaten Dinge darf ich in der Arbeitszeit machen?

Zur Galerie Homeoffice und Hausarbeit: Welche privaten Dinge darf ich in der Arbeitszeit machen?
Kleinere private Dinge lassen sich gut in der Mittagspause erledigen, denn die ist – auch im Homeoffice – sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ab sechs Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab neun Stunden Arbeit sind es in Summe mindestens 45 Minuten. Für manche Jobs sind weitere Kurzpausen vorgesehen, auch im Arbeitsvertrag können Pausenzeiten genauer geregelt sein. Pause ist Pause, auch im Homeoffice muss niemand beim Mittagessen noch nebenher Calls beantworten, nur weil der Computer in Sichtweite ist. Umgekehrt ist es laut Arbeitszeitgesetz auch nicht erlaubt, den ganzen Tag ohne Pause durchzuarbeiten und früher Schluss zu machen
Mittagspause
Kleinere private Dinge lassen sich gut in der Mittagspause erledigen, denn die ist – auch im Homeoffice – sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ab sechs Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab neun Stunden Arbeit sind es in Summe mindestens 45 Minuten. Für manche Jobs sind weitere Kurzpausen vorgesehen, auch im Arbeitsvertrag können Pausenzeiten genauer geregelt sein. Pause ist Pause, auch im Homeoffice muss niemand beim Mittagessen noch nebenher Calls beantworten, nur weil der Computer in Sichtweite ist. Umgekehrt ist es laut Arbeitszeitgesetz auch nicht erlaubt, den ganzen Tag ohne Pause durchzuarbeiten und früher Schluss zu machen
© blackCAT / Getty Images
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Grundsätzlich gilt auch im Homeoffice: Privates muss außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. Es gibt aber Graubereiche, wie die folgenden Punkte zeigen…
Im Homeoffice ist viel mehr Ruhe als im wuseligen Großraumbüro – endlich Zeit, mal bei Mutti durchzurufen! Solche Plauder-Telefonate sind nur in der Pause erlaubt. Strenggenommen zählen noch nicht einmal private Gespräche mit Kollegen und Kolleginnen zur Arbeitszeit. Ganz so eng sehen es aber wohl die wenigsten Vorgesetzten, schließlich dient ein bisschen persönlicher Austausch auch dem Betriebsklima. Als Faustregel gilt: Privatgespräche sind in Ordnung, wenn sie kurz gehalten werden
Mal kurz was im Netz nachschauen, dagegen wird wohl niemand was sagen. Aber: Private Emails schreiben, Onlineshopping, den nächsten Urlaub buchen – all das ist keine Arbeit. Allzu ausschweifende private Internetnutzung in der Arbeitszeit hat in der Vergangenheit wiederholt zu Abmahnungen und Kündigungen geführt, die auch vor Gerichten Bestand hatten. Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits 2005 einen Fall, indem das ausgiebige Surfen auf Porno-Seiten während der Arbeitszeit sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigte (Az 2 AZR 581/04)
Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, kann versucht sein, nebenher noch die Wäsche zu waschen oder das Geschirr zu spülen. Hausarbeit ist aber in der Arbeitszeit nicht vorgesehen, auch nicht im Homeoffice. Wer in der Arbeitszeit in aller Seelenruhe Wäsche faltet und Hemden bügelt, muss diese Zeit nacharbeiten. Auch Einkaufen geht nur in der Pause oder nach Dienstschluss
Zwischen zwei digitalen Meetings mal eben zum Friseur oder zur Maniküre um die Ecke? Das ist im Rahmen der Arbeitszeit nicht erlaubt und kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit selbst elektronisch erfassen und dabei schummeln, können entlassen werden. Eine Kündigung ist auch gerechtfertigt, wenn sich jemand schon zu Hause am Computer ins Zeiterfassungssystem einloggt und dann ins Büro fährt, um erst dort mit der Arbeit zu beginnen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Az. 5 Sa 128/22)
Zum Arzt darf man dagegen unter Umständen auch in der bezahlten Arbeitszeit gehen – egal, ob man gerade im Homeoffice arbeitet oder im Büro. Das gilt aber laut Bundesarbeitsgericht nur für "notwendige Arztbesuche". Dazu zählen akute Krankheiten oder Unfälle (medizinische Notwendigkeit). Aber auch Untersuchungen, die etwa nur frühmorgens auf nüchternen Magen erfolgen können (zeitliche Notwendigkeit) oder für die es nur in der Arbeitszeit Termine gibt (terminliche Notwendigkeit). Bei Teilzeit oder Gleitzeit gilt eine strengere Auslegung, da es leichter ist, außerhalb der Arbeit einen Termin zu bekommen. Genaueres kann auch im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein
Kleinere private Dinge lassen sich gut in der Mittagspause erledigen, denn die ist – auch im Homeoffice – sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ab sechs Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab neun Stunden Arbeit sind es in Summe mindestens 45 Minuten. Für manche Jobs sind weitere Kurzpausen vorgesehen, auch im Arbeitsvertrag können Pausenzeiten genauer geregelt sein. Pause ist Pause, auch im Homeoffice muss niemand beim Mittagessen noch nebenher Calls beantworten, nur weil der Computer in Sichtweite ist. Umgekehrt ist es laut Arbeitszeitgesetz auch nicht erlaubt, den ganzen Tag ohne Pause durchzuarbeiten und früher Schluss zu machen
Einen gesetzlichen Anspruch auf Raucherpausen bei der Arbeit gibt es nicht. Das gilt auch im Homeoffice. Der Arbeitgeber kann zusätzliche Zigarettenpausen erlauben, muss er aber nicht. Wer für eine Zigarette raus auf den Balkon geht, muss dafür dann die reguläre Pausenzeit nutzen. Wenn man allein zu Hause am Schreibtisch sitzt, bleibt natürlich noch die Möglichkeit, einfach während der Arbeit am Platz zu qualmen – sofern sich das mit den Mitbewohnern vereinbaren lässt
Wer auf die Toilette geht, muss sich für diese Zeit auch im Homeoffice nicht ausstempeln. Denn der Toilettengang gilt – wie das Wasserglas holen aus der Küche – als kurzfristige Unterbrechung der Arbeit, nicht als Arbeitspause. Solche kurzen Unterbrechungen dürfen auch nicht in Dauer oder Häufigkeit beschränkt werden. 2010 gab das Arbeitsgericht Köln einem Arbeitnehmer Recht, dem wegen übermäßiger Klogänge der Lohn gekürzt worden war (Az. 6 Ca 3846/09). Der Arbeitgeber hatte sogar ein Toiletten-Minutenprotokoll vorgelegt. Doch der Mitarbeiter, der sich mit Verdauungsproblemen rechtfertigte, gewann den Fall
Seitdem die Corona-Pandemie Beschäftigte an Küchentische und andere nicht-ergonomische Orte getrieben hat, haben Workouts für Nacken und Rücken Sonderkonjunktur. Mal aufstehen, strecken und dehnen – das ist auf jeden Fall empfehlenswert. Kurze Bildschirmpausen während der Arbeit sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Damit ist aber nur gemeint, dass man zwischendurch mal kurz telefoniert, in Dokumenten blättert oder eine andere berufliche Tätigkeit ausübt. Die halbstündige Yoga-Session oder die Joggingrunde müssen nach der Arbeit oder in der Pause stattfinden – es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt diese ausdrücklich in der Arbeitszeit
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