
Sportliche Betätigung
Seitdem die Corona-Pandemie Beschäftigte an Küchentische und andere nicht-ergonomische Orte getrieben hat, haben Workouts für Nacken und Rücken Sonderkonjunktur. Mal aufstehen, strecken und dehnen – das ist auf jeden Fall empfehlenswert. Kurze Bildschirmpausen während der Arbeit sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Damit ist aber nur gemeint, dass man zwischendurch mal kurz telefoniert, in Dokumenten blättert oder eine andere berufliche Tätigkeit ausübt. Die halbstündige Yoga-Session oder die Joggingrunde müssen nach der Arbeit oder in der Pause stattfinden – es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt diese ausdrücklich in der Arbeitszeit
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