Doch Leistung und Flexibilität wären durch die geplante Reform des Kündigungsschutzes sowieso nicht gefördert worden. Daher ist deren Scheitern eigentlich zu begrüßen. Gleichwohl brauchen wir dringend eine echte Reform des Kündigungsschutzes, keine halbherzigen Ansätze wie der jetzt zu Grabe getragene Entwurf. Dabei müssen wir die Realitäten anerkennen. Es geht schlicht darum, wie wir ökonomisch konkurrenz- und dadurch überlebensfähig bleiben.
Kriterien der Sozialauswahl überdenken
Die Verlängerung der Probezeit - auf mindestens 36 Monate - könnte Teil eines solchen Reformpaketes sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ohne zeitlichen Druck entscheiden können, ob man fachlich und persönlich zueinander passt. Das macht jedoch nur Sinn, wenn Arbeitsverträge auch weiterhin befristet werden können. Darüber hinaus sollten die Regelungen zur Sozialauswahl angegangen werden. Zum Beispiel ergeben sich immer wieder erhebliche Probleme bei der Frage, welche Arbeitnehmer überhaupt miteinander vergleichbar sind. Der Aspekt "Alter" sollte neu bewertet werden. Statt des Alters muss die individuelle Leistung bei der Auswahl stärker in den Vordergrund rücken. Schließlich ist Alter per se kein Verdienst.
Die Unternehmen selbst sollten bereits heute die schon bestehenden arbeitsrechtlichen Instrumente konsequent nutzen. So kommt die so genannte Abrufarbeit bisher nur wenig zum Einsatz. Danach kann im Arbeitsvertrag ein bestimmter Anteil der Arbeitszeit flexibel vereinbart werden. Heißt, der Mitarbeiter ist dann für diesen definierten Teil der Arbeitszeit bei Bedarf abrufbar. Weiterhin sollten Unternehmen noch stärker die Spielräume nutzen, die ihnen leistungsbezogene Vergütungssysteme bieten. Das senkt nicht nur die Fixkosten, sondern führt zum Umdenken. Die Versorgungsmentalität macht Platz für stärker wettbewerbs- und leistungsorientierten Unternehmenskulturen.
Beispielhaftes Dänemark
Eine gute Mischung aus staatlicher Fürsorgepflicht und Eigeninitiative scheinen unsere dänischen Nachbarn gefunden zu haben. So bekommen Arbeitslose vier Jahre bis zu 90 Prozent ihres letzten Gehaltes. Parallel werden den Arbeitslosen zahlreiche Aus- und Weiterbildungsangebote offeriert. Wer da nicht mitmacht, dem wird das Geld gestrichen.Kündigungsschutz? Fehlanzeige. Arbeitslosigkeit: fünf Prozent. Sicher kein Patentrezept, aber der richtige Ansatz.
Rechtsanwalt Franz-Ludwig Danko veröffentlicht regelmäßig auf der Seite www.arbeitsrecht-management.de Themen und Kommentare rund um das Arbeitsrecht