Zu Beginn der Corona-Krise ist die Zahl der Kleinen Waffenscheine deutlich gestiegen. In den ersten drei Monaten konnte ein Anstieg von zwei Prozent vermerkt werden. So stieg die Zahl laut Nationalem Waffenregister von 11.850 auf 676.556, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben) aus einer Regierungsantwort auf eine FDP-Anfrage berichtete.
Im Januar 2019 lag demnach die Zahl der Kleinen Waffenscheine in Deutschland, die unter anderem für das Führen von Schreckschusswaffen nötig sind, noch bei rund 620.000. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, forderte die Sicherheitsbehörden zu erhöhter Wachsamkeit auf. "Die Waffenbehörden müssen auch in Krisenzeiten auf der Basis des geltenden Rechts genau prüfen, ob die Antragsteller über die nötige Zuverlässigkeit verfügen, damit Waffen nicht in falsche Hände geraten", sagte er.
Was ist ein Kleiner Waffenschein?
Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Diese Waffen verursachen, solange sie nicht aus äußerster Nähe abgefeuert werden, keine lebensgefährlichen Verletzungen. Bevor man den Kleinen Waffenschein bekommt, prüfen die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit - man darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.
Viele Polizeibehörden warnen vor Gefahren für den Nutzer selbst oder vor einer Gefährdung Unbeteiligter - zumal einige der Waffen täuschend echt aussehen.
Nutzen darf man auch Schreckschusspistolen, Reizgas- oder Signalwaffen nur auf Schießständen, in umfriedetem Gelände oder in eng umgrenzten Fällen wie Notwehr - die dann im Zweifelsfall auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Demonstrationen oder im Kino dürfen solche Waffen auch mit Kleinem Waffenschein nicht mitgeführt werden.