
Neue Getränkepfandregeln
Zum 1. Januar tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft, das höhere Recyclingquoten vorschreibt. An Regalen in Supermärkten und Getränkeläden muss nun gut sichtbar gekennzeichnet werden, ob der Kunde Einweg- oder Mehrwegflaschen vor sich hat. Zudem fällt künftig Pfand auch auf Fruchtschorlen, Milchmischgetränke und einige Energydrinks an. Säfte und Wein bleiben pfandfrei.
Zum 1. Januar tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft, das höhere Recyclingquoten vorschreibt. An Regalen in Supermärkten und Getränkeläden muss nun gut sichtbar gekennzeichnet werden, ob der Kunde Einweg- oder Mehrwegflaschen vor sich hat. Zudem fällt künftig Pfand auch auf Fruchtschorlen, Milchmischgetränke und einige Energydrinks an. Säfte und Wein bleiben pfandfrei.
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