
Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Wie bisher tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon jeweils die Hälfte, also nun je 1,25 Prozent, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro Monatseinkommen im Westen bzw. 6150 Euro im Osten.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Wie bisher tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon jeweils die Hälfte, also nun je 1,25 Prozent, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro Monatseinkommen im Westen bzw. 6150 Euro im Osten.
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