
Infoblatt bei Versicherungen
Wer eine Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss ab Januar 2019, vom Versicherer noch vor der Unterschrift ein Infoblatt vorgelegt bekommen. Auf maximal drei Seiten sollen dieses alle relevanten Eckpunkte der Police wie abgedeckte Risiken, Ausschlüsse und Laufzeit aufführen.
Wer eine Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss ab Januar 2019, vom Versicherer noch vor der Unterschrift ein Infoblatt vorgelegt bekommen. Auf maximal drei Seiten sollen dieses alle relevanten Eckpunkte der Police wie abgedeckte Risiken, Ausschlüsse und Laufzeit aufführen.
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