
Pflegeversicherung: Beitrag steigt
Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte. Für Kinderlose gilt weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten.
Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte. Für Kinderlose gilt weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten.
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