Das Bundeskartellamt will rasch mehr Wettbewer für den deutschen Briefmarkt erzwingen. Die Bonner Kartellwächter hatten die Deutsche Post bereits im vergangenen Jahr abgemahnt und ließen auf die Mahnung jetzt ein Verbot folgen: Die Post darf ihre Konkurrenten nicht mehr am gewerblichen Sammeln von Briefen hindern
Bisher hat die Post Großunternehmen Rabatte gewährt, wenn die Konzernpost bereits vorsortiert in die Briefzentren eingeliefert wurde. Bei Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm habe es Preisnachlässe in Höhe von 3 bis 21 Prozent gegeben.
Konkurrierenden Firmen allerdings verweigerte die Post diese Preisvorteile. Nach Auffassung der Kartellwächter behindert die Post damit die so genannten Konsolidierer. Diese Dienstleister sammeln Briefsendungen von kleinen und mittleren Unternehmen. Sie bündeln und sortieren die Sendungen und liefern sie bei der Post ab. Allein würden die kleinen Firmen die für den Rabatt notwendige Briegmenge nicht erreichen. Das Geschäftsmodell der Konsolidierer geht indes nur mit den Mengenrabatten auf.
Kartellamtschef Ulf Böge habe daher den Sofortvollzug der Entscheidung angeordnet, damit sich der Wettbewerb bei den postvorbereitenden Leistungen nicht weiter verzögere, teilte das Kartellamt mit. "Das Bundeskartellamt ist in seiner Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Deutsche Post AG gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstößt", so die Kartellwächter.
Die Post will gegen das Verbot klagen
Ein Sprecher der Deutschen Post kündigte an, dass der Bonner Konzern Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) einlegen werde. Die Post wolle auch die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung anfechten.
Das Unternehmen beruft sich auf das deutsche Postgesetz und Europäische Regelungen. Nach dem Postgesetz hat sie bis Ende 2005 das alleinige Recht, Briefe und Kataloge bis 100 Gramm zu transportieren. Ab 2006 ist das Monopol nur noch für Briefe und Kataloge bis 50 Gramm festgeschrieben. Erst Ende 2007 läuft das Monopol dann endgültig aus. Außerdem gehöre nach Ansicht des Konzerns der deutsche Briefmarkt zu den am weitesten liberalisierten in der EU. Sollte sich das Kartellamt durchsetzen, rechnet die Post ab 2007 mit einem Umsatzverlust von 150 bis 200 Millionen Euro im Jahr. Auch Auswirkungen auf das Ergebnis seien möglich.
Beim Kartellamt hieß es dagegen, dass die Post sich nicht auf die im Postgesetz vorgesehene Exklusivlizenz berufen könne. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die europarechtlichen Bestimmungen. Die EU-Kommission habe Deutschland bereits formell zu einer weiteren Öffnung des Briefmarktes bei postvorbereitenden Leistungen aufgefordert.
Bundesrat berät über ein früheres Ende des Monopols
Das Monopol der Post steht auch im Mittelpunkt von Beratungen des Bundesrats. Am kommenden Freitag will die Länderkammer nach Angaben einer Sprecherin beraten, ob ein Gesetzentwurf zur vorzeitigen Streichung des Briefmonopols in den Bundestag eingebracht wird. Eine Gesetzesinitiative Hessens und Niedersachsens sieht ein Ende des Monopols bis 2006 vor. Allerdings müsste nach dem Bundesrat auch der Bundestag den Plänen noch zustimmen.