21. März 2001
Ermittlungen gegen die Führungsmannschaft von Mannesmann werden aufgenommen. Im Fadenkreuz der Justiz stehen Ex- Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser, der frühere Mannesmann- Aufsichtsrat und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sowie der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk. Ihnen wird vorgeworfen, die Zahlungen genehmigt und damit Aktionärsvermögen geschädigt zu haben.
17. Februar 2003
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ackermann, Zwickel, Esser und Funk sowie gegen den früheren Konzernbetriebsrat Jürgen Ladberg und den Manager Dietmar Droste. Der Vorwurf lautet auf Untreue in besonders schwerem Fall oder auf Beihilfe zur Untreue. Insgesamt geht es um eine Summe von rund 56 Millionen Euro.
21. Januar 2004
Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt die Hauptverhandlung. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zieht mit seinem Sieges-Zeichen den Zorn der Öffentlichkeit auf sich.
30. Juni 2004
Die Staatsanwälte zeigen sich in ihren Plädoyers von der Schuld der sechs Angeklagten überzeugt und fordern Haftstrafen zwischen einem Jahr und drei Jahren.
22. Juli 2004
Alle Angeklagten werden freigesprochen.
23. Juli 2004
Einen Tag nach dem Urteil legt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Revision ein und zieht vor den Bundesgerichtshof.
4. April 2005
Die Bundesanwaltschaft schließt sich der Revision der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft an und fordert die Aufhebung der Freisprüche.
20./21 Oktober 2005
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über den Fall. Die Bundesrichter lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prämien erkennen und sprechen von "Geschenken".
21. Dezember 2005
Der BGH hebt die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts auf. Damit muss der Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu aufgerollt werden.
8. Juni 2006
Das Landgericht Düsseldorf gibt bekannt, dass die Neuauflage des Mannesmann-Prozess am 26. Oktober 2006 beginnt. Für das Verfahren werden vier Monate angesetzt.
26. Oktober 2006
Der Prozess wird neu aufgerollt.
24. November 2006
Die Anwälte Ackermanns regen die Einstellung des Verfahrens gegen «geeignete Auflagen» an. Die Staatsanwaltschaft stimmt zu. Sie fordert im Gegenzug die Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro.
29. November 2006
Das Düsseldorfer Landgericht stellt das Verfahren gegen Geldauflagen ein.