Sven Thomas ist einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands. Wann immer Wirtschaftsbosse mit dem Gesetz in Konflikt kommen, gilt seine Kanzlei TDWE als eine der ersten Anlaufstellen. Thomas vertrat Deutschbanker Rolf Breuer, den ehemaligen Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser, Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer, Formel-1-Boss Bernie Ecclestone und den Karstadt-Manager Thomas Middelhoff. Nun sei es genug, sagt der 70-Jährige. Er zog sich von der Gerichtsbühne zurück, die er fast 40 Jahre lang leidenschaftlich belebte. Für das Gespräch im sechsten Stockwerk seines Düsseldorfer Kanzleigebäudes nimmt er sich zwei Stunden Zeit.

Herr Thomas, Sie galten vor Gericht als „Mann fürs Grobe“. Stört Sie dieser Ruf?
Nein, ein Anwalt muss im Gerichtssaal harte Auseinandersetzungen führen.
Man nannte Sie auch „Zeugenschreck“.
Ich wollte niemandem Angst einjagen oder ihn gar vernichten. Die Vernehmungen durch das Gericht sind aber entscheidend. Ein Mandant befindet sich in einer furchtbaren Situation, denn das Gericht besitzt natürlich ein vorgefertigtes Bild von dem Fall. Da ist es meine Aufgabe als Anwalt, einzuschreiten und diese Macht zu begrenzen. Ich kann nicht zulassen, dass Richter Suggestiv-^ fragen stellen. Bei der Zeugenbefragung kehrt sich das Blatt zu meinen Gunsten. Da bin dann ich es, der am Zug ist.