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Deutsche Bank Ackermann verzichtet auf Aufsichtsratsposten

Josef Ackermann verzichtet auf einen Sitz im Aufsichtsrat der Deutschen Bank. Die Meldung kam kurz nach der Nachricht über Durchsuchungen in seinem Büro.

Es ist kein guter Tag für Josef Ackermann. Erst kam die Meldung, dass Ermittler seine Privaträume durchsuchen, Stunden später dann das: Der jetzige Chef der Deutschen Bank verzichtet nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand auf einen Sitz im Aufsichtsrat. Die Begründung der Bank klang selbst für das Kreditgewerbe kryptisch, dessen Deutsch ohnehin nicht immer nachzuvollziehen ist. Die "extrem herausfordernden Verhältnisse auf den internationalen Finanzmärkten und im politisch-regulatorischen Umfeld" erforderten den vollen Einsatz Ackermanns als Bankchef. Dies lasse keinen Raum für die für einen Wechsel in den Aufsichtsrat notwendigen Einzelgespräche mit Aktionären.

Vor einigen Monaten hatte es ein langes Gezerre über Ackermanns Wechsel in den Aufsichtsrat gegeben. Nach einem gewonnenen Machtkampf innerhalb der Bank war eigentlich klar: Ackermann wird 2012 Aufsichtsratschef, nachdem er auf der Hauptversammlung die Vorstandsführung an seine Kollegen Anshu Jain und Jürgen Fitschen übergeben hat. Nun soll Allianz-Vorstand Paul Achleitner den Aufsichtsrat statt Ackermann leiten.

Kein Wort in der Mitteilung über den Kirch-Prozess, der auch nach dem Ableben des Medienunternehmers weiterläuft. Kirch machte die Bank für die Pleite seiner Unternehmensgruppe 2002 verantwortlich - besser ihren damaligen Chef Rolf Breuer, Ackermanns Vorgänger. Der hatte in einem Interview mit Bloomberg TV angedeutet, dass die Gruppe - nach allem, was man in der Bankenbranche höre - nicht mehr kreditwürdig sei. Kirch klagte deshalb. Ackermann musste genau wie Kollege Clemens Börsig Mitte Mai vor dem Oberlandesgericht München in dem Prozess aussagen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Prozessbetrugs. Die Bank bezweifelt nun die Unbefangenheit des Zivilgerichts. Sie wies - vor der neuen Ackermann-Mitteilung - alle Vorwürfe zurück und hielt das Vorgehen der Ermittler für "unverhältnismäßig".

Ackermann spricht über Vertrauen

Während Ackermann in Frankfurt gerade über die Herausforderungen der Finanzkrise sprach und die Branche vor einem unruhigen Jahrzehnt sah ("Banken können langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn sie das Vertrauen der Gesellschaft besitzen") ging es 310 Kilometer weiter südlich auch um Vertrauen - in die Aussage Ackermanns und um die Unbefangenheit von Richtern. Die Anwälte der Bank stellten kurz vor der geplanten Aussage von Verlegerin Friede Springer, die bereits im Saal war, einen Antrag aus "Besorgnis der Befangenheit" des Gerichts. Das Verfahren wurde erst einmal gestoppt, alle drei Richter abgelehnt, neue müssen gesucht werden.

Die brenzlige Begründung liefern die Anwälte nach: Es gebe Ermittlungen gegen Ackermann, Börsig, Breuer und auch den früheren Personalchef Tessen von Heydebreck - und das Gericht habe dazu mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert, ohne dass dies in den Akten zu finden war und das bereits vor der Aussage im Mai. Entlastende Aussagen von Zeugen passten wohl nicht in das Konzept des Gerichts.

Ackermann hatte am 19. Mai Rede und Antwort gestanden. Es ging um eine Vorstandssitzung der Bank am 29. Januar 2002 - vor der Pleite Kirchs und dem Interview Breuers. Kirch warf der Bank stets eine Verschwörung vor, um am Umbau und Verkaufs seines Lebenswerks zu verdienen. Bank und Breuer weisen das zurück. Das englischsprachige Protokoll der Sitzung vermerkt, dass die Bank erwäge, Kirch ein Mandat anzubieten - also beratend für den Medienzar tätig zu werden. Nach den Aussagen von Ackermann, Börsig und Breuer hatte die Bank aber nicht wirklich ein Interesse an einem Mandat. Richter Guido Kotschy hatte mehrfach deutlich gemacht, dass er einen Widerspruch zwischen Protokoll und Aussage sehe - und damit möglicherweise einen Hinweis darauf, dass die Bank mit Kirch eine engere Geschäftsbeziehung angestrebt haben könne. Dann müssten die Interview-Aussagen Breuers möglicherweise anders gewichtet werden, denn über die Lage von Mandanten müssen Banker eigentlich schweigen.

Ein Ende des Prozesses ist nicht absehbar, womöglich wandert der Fall vor den Bundesgerichtshof.

ben/DPA DPA

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