Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) auf Unterlassung wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Bamberg abgewiesen (Az. 3 UKl 16/25 e). Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor.
Der Vorsitzende Richter Carsten Sellnow hatte bereits in der vorläufigen Bewertung von einem "klaren Fall" gesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von "15 Prozent auf Alles" beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.
Gericht: Keine Diskriminierung erkennbar
Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Er müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hätten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung in einem Druckerzeugnis.
Die Verbraucherschützer reagierten enttäuscht. "Selbstverständlich hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir werden nun die Urteilsgründe prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden", sagte VZBV-Referentin Susanne Einsiedler. Netto zeigte sich erfreut: "Das Urteil bestätigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen zusätzliche Preisvorteile über die Netto plus App gewährt", hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
Umfrage: 41 Prozent befürworten exklusive Rabatte
Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht auch gegen andere Händler vor, die spezielle App-Rabatte anbieten. Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. "Der Verbraucheralltag ist teuer genug", sagte Vorständin Ramona Pop. Jeder sollte von Rabatten profitieren können. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der VZBV zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es. Für Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte vor dem Verfahren erklärt, für alle Kunden gelte grundsätzlich derselbe Preis. Apps seien für viele Händler ein Instrument, Kunden besser kennenzulernen und genauer auf Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Preise.
Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven Rabatte in Apps betrifft, sind die Verbraucher gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgeführten YouGov-Umfrage finden das 41 Prozent gut, 40 Prozent nicht. Alle anderen machten keine Angaben.
Mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps
Nach Angaben des Marktforschers NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine Händler-App, am häufigsten die von Lidl und Rewe. 77 Prozent dieser Gruppe verwenden Coupons, um Geld zu sparen. 48 Prozent kaufen deshalb andere Produkte als ursprünglich geplant, 44 Prozent wechseln sogar das Geschäft. "Die Händler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spürbar", sagt NIQ-Marktforscher David Georgi.
Die Apps standen zuletzt mehrmals im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Bereits im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monieren, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos. Verbraucher zahlten mit ihren Daten. Der VZBV will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen.