Bundesgerichtshof urteilt über Kaffeewerbung mit reduziertem Preis
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um die korrekte Art, für reduzierte Produkte zu werben. Er verkündet sein Urteil über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Netto warb 2022 in einem Prospekt mit gleich vier Zahlen für Kaffee. (Az. I ZR 183/24)