Netto Marken-Discount

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Kaffeebohnen

BGH betont: Werbung mit reduziertem Preis muss klar und verständlich sein

Werbung mit einem reduzierten Preis muss klar und verständlich sein. Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage muss dabei für Verbraucher erkennbar und gut lesbar sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount hatte damit Erfolg. (Az. I ZR 183/24)
Trocknende Kaffeebohnen

Bundesgerichtshof urteilt über Kaffeewerbung mit reduziertem Preis

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um die korrekte Art, für reduzierte Produkte zu werben. Er verkündet sein Urteil über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Netto warb 2022 in einem Prospekt mit gleich vier Zahlen für Kaffee. (Az. I ZR 183/24)
Tasse Kaffee

Streit über Werbung für reduzierten Kaffee beschäftigt Bundesgerichtshof

Die korrekte Art, für reduzierten Kaffee zu werben, hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Er verhandelte in Karlsruhe über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Es ging um einen Netto-Prospekt aus dem Dezember 2022. (Az. I ZR 183/24)