Jobcenter-Streit beigelegt Das Grundgesetz wird angepasst

Nach zwei Jahren zäher Verhandlungen steht fest: Für die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter wird das Grundgesetz geändert. Darauf hat sich eine Spitzenrunde von Politikern aus Union, FDP und SPD geeinigt.

Die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher können auch künftig "aus einer Hand" betreut werden. Eine Spitzenrunde von Politikern aus Union, FDP und SPD verständigte sich am Mittwochabend in Berlin auf eine Grundgesetzänderung, die die Beibehaltung der Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen in der bisherigen Form möglich macht.

Die neue Regelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte. Noch im vergangenen Jahr war eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach nun allerdings nach dem Treffen von einer akzeptablen Lösung.

Die Beilegung des jahrelangen Streits war am vergangenen Wochenende von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet worden. Sie hatte sich auf Eckpunkte verständigt. Dazu zählt auch, dass die Optionskommunen, die sich in Eigenregie um Langzeitarbeitslose kümmern, erhalten bleiben und ihre Zahl von derzeit 69 auf bis zu 110 ausgeweitet wird. Das kann die Union als politischen Erfolg verbuchen. Für die SPD war wiederum wichtig, dass durch den Kompromiss 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktförderung nicht länger gesperrt bleiben.

DPA
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