Einen Tag vor der erwarteten großen Reformrede von Bundeskanzler Gerhard Schröder ist das aus Wirtschaftswunderzeiten stammende Ladenschlussgesetz erneut reformiert worden. Mit den Stimmen der Koalition verlängerte der Bundestag die Verkaufszeiten am Samstag bis 20.00 Uhr wie an den Werktagen. Ob jedoch diese Reform von Rot-Grün Bestand hat oder ob die Union über den Bundesrat Nachbesserungskompetenzen an sich zieht, blieb zunächst offen.
Knappe Mehrheit
Die relativ knappe Mehrheit von 279 zu 224 Stimmen in der Schlussabstimmung musste im Hammelsprungverfahren ermittelt werden. Nach dem neuen Gesetz können die Läden außer am Sonntag durchgehend von sechs bis 20.00 Uhr geöffnet halten. Dies gilt auch für Samstage vor einem verkaufsoffenen Sonntag, an denen bisher um 14.00 Uhr geschlossen werden musste. Der Sinn dieser Einschränkung war laut Gesetzesbegründung dem Bürger nicht mehr zu vermitteln.
Auch Kioske können länger offen halten
Aus dem Ladenschlussgesetz gestrichen werden auch die Vorschriften für Friseure und Warenautomaten sowie die Regelung, nach der Kioske am Samstag schon um 19.00 Uhr schließen müssen. Mit der Festlegung, dass Beschäftigten im Einzelhandel ein freier Samstag im Monat zusteht, soll die besondere Bedeutung des Samstags für die Freizeitgestaltung von Familien berücksichtigt werden.
Kaum höhere Umsätze erwartet
Die neue Fassung des Ladenschlussgesetzes von 1956, das 40 Jahre später nach massiven sozial- und innenpolitischen Kontroversen erstmals gelockert wurde, verspricht dem Einzelhandel nicht höhere Umsätze. Ganz im Gegenteil: Seit Jahren blieben die Umsätze unter den allgemeinen Wachstumsraten zurück, hieß es in der Begründung. So sei das Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen fünf Jahren um durchschnittlich 2,6 Prozent gewachsen, der Einzelhandelsumsatz dagegen nur um 0,8 Prozent. Außerdem verliere die Branche pro Jahr etwa 20.000 bis 30.000 Arbeitsplätze.
Verändertes Käuferverhalten
Das neue Gesetz soll aber geändertem Käuferverhalten Rechnung tragen, das seit der ersten Reform von 1996 zu beobachten sei. Die Menschen wollten am freien Samstag eben später einkaufen können. Darauf einzugehen ist nach den Worten des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres aus dem Superministerium von Wolfgang Clement auch die "einzige Chance" des Einzelhandels, den Abwärtstrend zu stoppen. Die Beibehaltung der Schließzeit 20.00 Uhr bedeutet laut Gesetzesbegründung überdies nicht, dass in den Geschäften die Arbeitszeiten verlängert werden müssten.
Ab Juni gültig
Der CDU-Abgeordnete Hartmut Schauerte und Max Straubinger von der CSU sagten, die vier Stunden Verlängerung pro Woche sei wahrscheinlich die einzige Reform, die Rot-Grün noch schaffe. Bemerkenswert sei, dass dies einen Tag vor der "großen Ruck-Rede des Kanzlers" geschehen sei. Das Gesetz tritt im Juni in Kraft. Ursprünglich war die Reform für April vorgesehen.
Zwei Gegenentwürfe
Zwei Gegenentwürfe von FDP- und Unionsfraktion zu dem Gesetz fanden keine Mehrheit. Beide hatten im Ergebnis eine völlige Freigabe der Verkaufszeiten von Montag bis Samstag vorgeschlagen, wobei die FDP den Ländern Öffnungsrechte für Sonntage einräumen wollte.
Initiative des Bundesrats
Weiterhin besteht eine Initiative des Bundesrates, der die Abschaffung des bundeseinheitlichen Ladenschlussgesetzes vorsieht und stattdessen die Regelungskompetenz den Ländern übertragen will. Unklar ist, ob der Bundesrat auf diesem Wege das Gesetz zu Änderungen noch einmal in die Hand bekommt. Die Bundesregierung unterstützt diese Initiative nicht.