Naschkatzen können Ritter Sport auf einen Blick von anderen Schokoladen unterscheiden: Das charakteristische Quadrat ist im Süßwarenregal einzigartig. Genau das stört jedoch die Konkurrenz. Sie gingen juristisch gegen das Patent auf das Schokoladenquadrat vor, scheiterten jedoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Klagen gegen Ritter Sport und Dextro Energy
Eine ähnliche Klage lag auch gegen Dextro Energy vor. Das Unternehmen hatte sich ebenfalls eine dreidimensionale Marke für die Form des Traubenzuckers schützen lassen. Konkurrenten waren gegen diese Eintragungen im Markenregister vorgegangen und hatten vom Bundespatentgericht Recht bekommen. Der BGH war mit der Begründung dafür aber nicht zufrieden.
Zwar schließe das Gesetz einen Markenschutz aus, wenn die Form durch die "Art der Ware" vorgegeben werde oder erforderlich sei, um eine technische Wirkung" zu erreichen. Die Karlsruher Richter waren aber nicht davon überzeugt, dass im Fall der Schokoladenverpackung und der Traubenzuckertafeln diese Voraussetzungen vorlagen.
Bundespatentgericht prüft Entscheidungen
Der BGH hob am Mittwoch Entscheidungen des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung von Markenrechten der Süßwarenhersteller angeordnet beziehungsweise bestätigt hatte. Das Bundespatentgericht muss nun klären, ob andere Gründe vorliegen, die einen Markenschutz ausschließen könnten.
Ritter Sports Unternehmenssprecher Thomas Seeger zeigt sich zuversichtlich: Selbst wenn der Markenschutz fallen sollte, erwarte er nicht, dass die Konkurrenz komplett auf quadratische Tafeln umstellen würde. Außerdem: "Die Leute werden bei quadratischer Schokolade weiter an Ritter Sport denken und sonst an niemanden."