Verbraucher Zigaretten werden teurer, Netflix wird grenzenlos: Das ändert sich zum März 2018

Änderungen ab März 2018
Diese Änderungen treten im März 2018 in Kraft.
© Getty Images
Auch im März 2018 treten einige Neuerungen in Kraft. So werden Zigaretten teurer, Streaming überwindet in Europa Grenzen und der Mindestlohn steigt in einigen Branchen. Alle Änderungen im Überblick.

Auf Verbraucher kommen in Deutschland einige neue Gesetze und neue Regelungen zu. Betroffen sind ab dem 1. März Raucher, aber auch Angestellte im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung. Auch das Urheberecht wird reformiert. Für Kunden von Streamingdiensten wie Amazon Prime Video oder Netflix kommt eine erfreuliche Neuerung ab dem 20. März. Alle Änderungen, die im März 2018 greifen, hier in der Übersicht:

Zigaretten werden teurer

Der Malboro-Mutterkonzern Philip Morris erhöht die Preise oder schrumpft den Packungsinhalt bei gleichem Preis. So kostet ab dem 1. März die Schachtel Malboro am Automaten zwar weiterhin sieben Euro, allerdings enthält sie auch nur noch 22 statt 23 Zigaretten. Auch bei den Marken L&M und Chesterfield wird an der Preisschraube gedreht. Experten erwarten, dass andere Zigarettenmarken bei dem Trend nachziehen und ebenfalls die Preise erhöhen.

Nachnahme bei der Post wird neu gereglt

Bisher müssen Kunden, die den Nachnahme-Service bei der Deutschen Post nutzen, zwei Entgelte zahlen. Zum einen das Nachnahmeentgelt (4,90 Euro) und eine Übermittlungsgebühr (zwei Euro). Diese Aufteilung fällt nun weg, es gibt nur noch eine Gebühr. Ab dem 1. März zahlen Kunden ein Entgelt von 3,70 Euro netto.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn für gelernte Dachdecker steigt ab März 2018 von 12,25 Euro auf 12,90 Euro. Ungelernte bekommen mindestens 12,20 Euro. Auch Gebäudereiniger bekommen mehr Geld. "In den alten Bundesländern (inklusive Berlin) müssen Reinigungskräfte in der Innenreinigung (Lohngruppe 1) mindestens 10,30 Euro pro Zeitstunde bekommen. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 Euro. Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro in den alten und 12,18 Euro in den neuen Bundesländern zu", so die Bundesregierung. Bis 2020 sollen die Löhne in Ost und West schrittweise angeglichen werden. Im Baugewerbe steigen die Mindestlöhne ebenfalls. Ungelernte bekommen ab März 2018 mindestens 11,75 Euro. Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer erhalten mindestens 14,95 Euro (West). Alle Mindestlöhne im Überblick finden sie hier. 

Änderungen im Urheberrecht

Lehrende, Forscher und Studierende an Unis soll es künftig leichter gemacht werden, an geschützte Werke für Bildung und Forschung zu kommen. Ab dem 1. März können urheberrechtlich geschützte Werke in Teilen online zur Verfügung gestellt werden. Bis zu 15 Prozent eines Gesamtwerkes (egal, ob Text, Musik oder Film) können in der virtuellen Uni-Umgebung zugänglich gemacht werden. Bei kürzeren Texten (beispielsweise aus Fachzeitschriften oder wissenschaftliche Beiträge) dürfen diese dort auch vollständig genutzt werden. Im Gegenzug gilt dies nun nicht mehr für die Nutzung von Artikeln aus Tages- oder Wochenzeitungen. 

Streaming ohne Grenzen

Bisher war die Nutzung von Netflix, Sky, Spotify und Co. im Ausland stark eingeschränkt, manche Dienste waren gar nicht verfügbar. Demnächst wird das so genannte Geoblocking abgeschafft. Ab dem 20. März können innerhalb der EU die Streamingdienste wie zu Hause genutzt werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, also für Urlaube oder Dienstreisen. 

eCall wird Pflicht

Neuwagen müssen bis zum 31. März 2018 über ein integriertes Notrufsystem verfügen. Autos können bei Unfällen mit dem eCall-System Hilfe rufen. So sollen Sanitäter schneller am Unfallort sein - auch wenn die Insassen nicht mehr selbst Hilfe holen können. 

kg