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Plenum des Bundestags

Bundestag schränkt Missbrauch von Lachgas und K.O.-Tropfen ein

Im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen hat der Bundestag weitreichende Beschlüsse gefasst: Das Parlament stimmte in der Nacht zum Freitag für eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das künftig auch Lachgas sowie zwei Substanzen umfasst, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden. Damit sind Handel und Herstellung von Lachgas und K.O.-Tropfen künftig verboten, die Verwendung der Stoffe als Industriechemikalien, in der Wissenschaft und als Arzneimittel bleibt aber erlaubt.