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Gerichtsurteil Supermärkte dürfen Schockbilder auf Zigarettenschachteln verdecken

Zigarettenschachtel Ekelbilder
Müssen auch zukünftig nicht für Kunden an der Kasse sichtbar sein: Schockbilder auf Zigarettenschachteln
© Jonas Güttler/ / Picture Alliance
Die Initiative Rauchfrei Pro stellte eine Forderung, nach der zwei Edeka-Filialen Schockbilder auf Zigarettenschachteln am Verkaufsautomaten nicht verdecken dürfen. Das Oberlandesgericht gab der Forderung nicht statt. Pro Rauchfrei will jedoch weiter klagen.

Supermärkte müssen auch in Zukunft die Ekelbilder auf Zigarettenschachteln nicht für Kunden sichtbar machen.  Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Klage der Initiative Pro Rauchfrei ab, mit der zwei Edeka-Geschäften verboten werden sollte, die Schockfotos von Krebsgeschwüren, faulen Zähnen und schwarzen Lungen im Verkaufsautomaten zu verdecken. "Wir meinen, dass die Klage nicht begründet ist", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller am Donnerstag. Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins: Vor einem Jahr hatte schon das Landgericht München in der ersten Instanz die Klage abgewiesen. Die nächste Etappe wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: Pro Rauchfrei will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer nach dem Urteil sagte.

Zigarettenautomaten ablösen: Pro Rauchfrei will durch alle Instanzen gehen

Ziel von Pro Rauchfrei ist es, den Zigarettenverkauf in Automaten in Deutschland grundsätzlich zu verbieten. "Deutschland ist das einzige Land, in dem es überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt", sagte Ermer. Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie "Rauchen ist tödlich" müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen. In vielen Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber verdeckt. Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem Jahr: Die Schockbilder müssen im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein - doch der Automat an der Supermarktkasse ist demnach keine Verpackung, sondern eine Verkaufsmodalität".

fk DPA

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