Seit 2022 müssen nahezu alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff zurück zum Pfandautomaten, wenn man die 25 Cent, die man beim Kauf draufgezahlt hat, nicht verlieren will. Ab dem kommenden Jahr ändert sich an der Regel noch einmal etwas – denn eine Ausnahme, die bisher für milchhaltige Getränke galt, fällt weg.
Pfand künftig auch für milchhaltiger Getränke in Plastikflaschen
Betroffen sind Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent, etwa Kakao oder Trinkjoghurts in Plastikflaschen. Konkrete Beispiele wären etwa Müller Milch, Starbucks Kaffee oder Kefir. Produkte in Plastikflaschen werden dadurch naturgemäß 25 Cent teurer. Die Pfandregel gilt nicht, wenn es sich um Tetra Paks handelt. Betroffen sind überraschend auch einige Energy Drinks, die bisher aufgrund eines hohen Molke-Anteils pfandfrei blieben.
Wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet, ist der Grund eine schrittweise Ausweitung des Verpackungsgesetzes, das Änderungen bis einschließlich 2030 vorsieht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßt den Schritt. Gegenüber dem RND sagte ein Sprecher: "Aktuell stehen Verbraucher noch immer vor den Pfandautomaten und müssen feststellen, dass Flaschen und bestimmte Dosen nicht angenommen werden. Die neuen Regelungen sind eine große Vereinfachung."
Der Deutschen Umwelthilfe geht der Schritt indes nicht weit genug. Im Medienbericht kritisiert die Verbraucherschutzorganisation, dass man einen Pfand auch für besagte Tetra Paks bräuchte, um die Ziele der Mehrwegquote zu erreichen. Die Umwelt-Experten sehen Einwegbehältnisse generell kritisch, fordern daher eine sogenannte Lenkungsabgabe in Höhe von 20 Cent, um Mehrweg attraktiver zu machen. Eine solche Abgabe soll das Verhalten von Handel und Konsumenten verändern.
Handelsverband kritisiert mögliche Hygienerisiken
Kritisch äußerte sich auch der Handelsverband Deutschland (HDE) gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Allerdings nicht, weil die Regeln nicht weit genug greifen – sondern weil man die Art der Flüssigkeiten kritisch sieht. Denn bei milchhaltigen Getränken entstünden nach Ansicht des Wirtschaftsverbands Hygienerisiken. "Da Milchprodukte gerinnen, verbleiben zudem häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften. Gerade in den Märkten, bei denen die Rücknahmestationen im Eingangsbereich zu finden sind, birgt das Risiken für Verunreinigungen", erklärte die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein.
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Für Verbraucher, so das RND, sei die kommende Änderung zunächst die letzte Umstellung im Zuge des neuen Verpackungsgesetzes. Danach folgten vor allem neue Auflagen für Händler und Hersteller, etwa was den recyclebaren Plastik-Anteil in PET-Einweggetränkeflaschen betrifft.