Von Fruchtsaft bis Smoothie Neue Pfandregeln ab 2022: Für diese Getränke müssen Sie künftig Pfand bezahlen

Ein Supermarktregal mit Getränken
Ab 2022 gelten neue Pfandregeln in Deutschlands Supermärkten.
© Jochen Tack/ / Picture Alliance
Die Pfandpflicht gilt in Deutschland seit 2003 für Mineralwasser, Bier und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in Dosen. Ab dem 1. Januar 2022 wird diese Regelung erweitert. 

Deutschlands Pfandsystem wird weiter ausgebaut. Ab dem 1. Januar 2022 werden weitere Getränke ins Pfand-System integriert. Bislang galt die Pfand-Regelung für PET-Einwegflaschen bei Erfrischungsgetränken, Bier oder Biermischgetränken sowie Dosen. Nun soll künftig nicht mehr der Inhalt der Getränkeverpackung dazu führen, dass Pfand fällig wird, sondern die Verpackung. Mit dieser Novellierung des Verpackungsgesetzes wird ein EU-Gesetz umgesetzt. 

Konkret wird ab 2022 Pfand auf alle Plastikflaschen mit einem Volumen bis drei Liter fällig. Getränkedosen werden künftig immer mit Pfand belegt, unabhängig davon, welches Getränk abgefüllt wurde. So werden Fruchtsäfte, die in PE-Flaschen verkauft werden, künftig pfandpflichtig. Flaschen und Dosen, die bislang pfandfrei und schon im Umlauf sind, sind von der Regel ausgenommen. Es gilt eine Übergangsregel bis zum 1. Juli 2022. 

Pfand-System wird vereinheitlicht

Damit beendet der Gesetzgeber auch etwas absurde Regelungen. So waren Milch, Wein, Spirituosen, Cider, Energydrinks, Frucht- und Gemüsesäfte bislang ausgenommen. Das führte dazu, dass Säfte in Plastikflaschen ohne Pfand verkauft wurden, aber Saftschorlen pfandpflichtig waren. Die Gesetzesnovelle vereinheitlicht nun die Pfandregel. "Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Einweggetränkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg", so das Bundesumweltministerium. Lediglich Milch fällt nicht unter die Pfandregel. Doch auch da soll sich bis 2024 etwas ändern. 

Eine große Ausnahme gibt es aber weiterhin. Getränkekartons, wie etwas von Tetra Pak, werden weiterhin pfandfrei in den Supermärkten und Kiosken verkauft. Grund dafür: Die Verpackung gilt als umweltfreundlich, da sie zu 90 Prozent recycelt werden kann. 

Die Pfandregel soll mehr PET-Flaschen in den Plastik-Kreislauf zurückschleusen. Einweg-Flaschen, die über die Pfandautomaten zurückgegeben werden, werden zu PET-Flakes verarbeitet und können recht unkompliziert wiederverwendet werden (Wie die Aufarbeitung von Plastik funktioniert, lesen Sie hier). Die Saftflaschen aber, die bislang im Gelben Sack landeten, mussten bisher sortiert, gereinigt und weitertransportiert werden. Schon heute werden 98 Prozent der PET-Pfandflaschen zurückgegeben. Ein Großteil des recycelten Rohstoffs wird für neue Flaschen genutzt. Aber auch für die Produktion von Kleidung, Folien und Beschichtungen wird das aufbereitete PET genutzt.

kg