Urteil: Kein Bio-Logo für ökologisch produzierten Saft mit zugesetzten Vitaminen
Ökologisch produzierter Fruchtsaft, dem nicht-pflanzliche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, darf nicht mit dem Bio-Logo der EU oder Deutschlands gekennzeichnet werden. Der Hersteller darf auch in der Zutatenliste nicht auf die biologische Produktion einzelner Bestandteile hinweisen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Revision eines Lebensmittelherstellers aus Bayern hatte damit keinen Erfolg. (Az. 3 C 13.24)