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Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros

In Nordrhein-Westfalen müssen Wettbüros einem Gerichtsurteil zufolge mindestens hundert Meter Abstand zueinander halten. Damit wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine gemeinsame Klage einer Sportwettenveranstalterin und einer Wettvermittlerin ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Der gesetzliche Mindestabstand sei verfassungskonform. Ziel sei der Schutz der Spieler vor den Gefahren der Glücksspielsucht, hieß es zur Begründung.  
Tortreffer in einem Fußballspiel

Gerichte bestätigen Regeln zu Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen

Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben Regelungen zu Mindestabständen von Sportwettbüros zu Schulen bestätigt. In Niedersachsen müssen Wettbüros mindestens 200 Meter Abstand von Schulen und anderen regelmäßig von Kindern ohne Erwachsenenbegleitung besuchten Orten einhalten, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschied. Damit lehnte es Klagen einer Wettanbieters und eines Wettbüros aus Hannover auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ab. (Az. 10 LC 13/24 und 10 LC 14/24)