Urteil in Hessen: Werbung für Lebensmittel mit Zusatz "Anti-Kater" verboten
Mineralstofftabletten dürfen laut einem Urteil aus Hessen nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater" beworben werden. Die Werbung verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Bei dem dort geführten Verfahren handelte es sich um das erste nach dem Unterlassungsklagegesetz, das in erster Instanz am Oberlandesgericht verhandelt wurde. (Az.: 6 Ukl 1/24)