Was sich für Verbraucher ändert Das ist neu in 2012

Zigaretten und Lebensmittel kosten mehr, und der Einstieg in die Rente mit 67 läuft an: 2012 bringt den Bundesbürgern viele Änderungen. Ein Überblick von A bis Z.

Auch 2012 bringt wieder viele Änderungen mit sich: Die Bundesbürger müssen sich auf zahlreiche Neuerungen beispielsweise in den Steuergesetzen, aber auch bei der Rente, der Altersvorsorge, bei Bankgeschäften, in den Bereichen Gesundheit, Energie und bei Reisen gefasst machen. Hier finden Sie die wichtigsten.

Altersvorsorge

- Das Mindestrentenalter für Lebensversicherungen, Riester- und Rürup-Renten sowie für die betriebliche Altersvorsorge (über Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen) wird erhöht. Es steigt von 60 auf 62 Jahre. Heißt: Wer ab 2012 einen neuen Vertrag abschließt, erhält seine Rente erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausbezahlt. - Gleichzeitig gibt es für neu abgeschlossene klassische Lebensversicherungen sowie Riester- und Rürup-Verträge ab 2012 weniger garantierte Rente. Denn der sogenannte Garantiezins sinkt von 2,25 auf dann 1,75 Prozent. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass am Ende auch weniger Rente herauskommt. Anbieter beteiligen ihre Kunden zusätzlich noch an ihren Überschüssen. Da deren konkrete Höhe bei Vertragsabschluss nicht absehbar ist, sind Überschusse aber nicht im Voraus garantiert. - Weitere Änderungen gibt es für Riester-Sparer. In der Vergangenheit mussten viele Sparer staatliche Zulagen zurückzahlen, weil sie – meist aus Unkenntnis – zu wenig Eigenbeitrag gezahlt hatten. Künftig ist es in solchen Fällen jedoch problemlos möglich, die nichtgezahlten Beiträge nachträglich zu entrichten - dann müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden. Außerdem wird ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro für die sogenannten "mittelbar Zulagenberechtigten" eingeführt. Das sind all jene Riester-Sparer, die eigentlich die Voraussetzungen für Riester nicht erfüllen, aber mit einem Riester-Berechtigten verheiratet sind. Bisher bekam diese Gruppe die staatliche Riester-Förderung, ohne einen eigenen Beitrag zu zahlen. - Für Inhaber von Rürup-Verträgen gilt ab 2012: Sie können ihre Beiträge für das Jahr zu 74 Prozent von der Steuer absetzen. Alleinstehende dürfen damit maximal 14.800 Euro beim Finanzamt geltend machen, Ehepaare bis 29 600 Euro. Gleichzeitig müssen alle, die 2012 erstmals eine Rürup-Rente beziehen, diese Einkünfte nun zu 64 Prozent statt wie bisher zu 62 Prozent versteuern.

Bankgeschäfte

- Überweisungen werden ab 2012 schneller: Längstens einen Tag darf es dauern, wenn der Kunde den Auftrag online erteilt hat. Wird das Überweisungsformular verwendet, muss das Geld binnen zwei Tagen auf dem Zielkonto gelandet sein. - Das normale Girokonto ist ab dem 1. Januar nicht mehr automatisch vor Pfändungen geschützt. Droht eine Pfändung, sollten Kunden bei ihrer Bank die Umwandlung in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto oder auch P-Konto beantragen - dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro sicher.

Energie

- Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird vereinfacht. Ab dem 1. April 2010 darf er nur noch maximal drei Wochen dauern. Die Versorgung durch den neuen Anbieter kann künftig an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. - Außerdem müssen Stromanbieter ihre Kunden ab kommenden Februar in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Rechnung dann Grafiken enthalten soll, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält. Dies soll helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und zu erkennen, wo es Einsparmöglichkeiten gibt. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Verbraucher zudem an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden (www.schlichtungsstelle-energie.de). - Die Solarförderung wird um weitere 15 Prozent gekürzt. Wer ab Januar 2012 eine Solarstromanlage auf dem eigenen Hausdach installiert, bekommt für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent vergütet. Bisher waren es 28,74 Cent. Die Kosten für die Energiewende werden die Verbraucher dagegen erstmals ab 2013 zu spüren bekommen. Um die höheren Kosten für die Förderung von Ökostrom aufzufangen, wird die sogenannte EEG-Umlage auf bis zu 4,74 Cent je Kilowattstunde steigen.

Gesundheit

- Gesetzlich Versicherte müssen ab 2012 für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen mehr bezahlen. Denn die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen – und teureren - Gebührenordnung für privatzahnärztliche Leistungen (GOZ) abgerechnet. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet. Laut der Zeitschrift "Finanztest" können auf sie Mehrkosten zwischen 14 bis 20 Prozent zukommen. - Ab 2012 steigt die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze beträgt dann 3825,00 Euro im Monat (bisher: 3712,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert auf 50.850 Euro im Jahr. - Nach der Pleite der City BKK in diesem Jahr hat die Politik reagiert: Krankenkassen mit Geldproblemen müssen zukünftig ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Kassenwechsel unterstützen. >>> So finden Sie die beste Kasse: Leistungsvergleich der GKV

Hartz IV

- Empfänger von Hartz IV in Deutschland erwartet in 2012 ein bescheidener Anstieg: Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Für Kleinkinder bis fünf Jahre gibt es nun 219 Euro, 4 Euro mehr als zuvor. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert.

Pflege

- Mehr Geld gibt es ab 2012 für viele Pflegebedürftige: Menschen, die ambulant zu Hause betreut werden, erhalten abhängig von ihrer Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro mehr im Monat. In der Heimbetreuung ändern sich nur die Pflegesätze in der Stufe III und für Härtefälle. Hier werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr gezahlt. - Gleichzeitig gibt es auch mehr Zeit für pflegende Angehörige. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit – sofern der Arbeitgeber zustimmt - für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Sie bekommen dafür aber ein höheres Gehalt. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss dann wieder abgearbeitet werden.

Rente

- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat. - Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67. Als ersten trifft es den Jahrgang 1947, also alle Bundesbürger, die im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. In den kommenden Jahren verschiebt sich das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten. 2029 wird erstmals der Geburtenjahrgang 1964 mit 67 Jahren in Rente gehen.

Steuern

- Die Pauschale für Werbungskosten wurde rückwirkend geändert. Berufstätige können bereits in ihrer Einkommenssteuererklärung für 2011 einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro (bisher 920 Euro) geltend machen, ohne dem Finanzamt Nachweise erbringen zu müssen. - Ab dem kommenden Jahr können alle Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe absetzen. Außerdem wird der Papierwust in der Steuererklärung reduziert. Denn künftig wird nicht mehr danach gefragt, ob die Kosten wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern notwendig wurden. - Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Nutzt ein Arbeitnehmer für die Fahrt zum Job verschiedene Verkehrsmittel müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden. - Eltern erhalten künftig auch noch Kindergeld, wenn der Nachwuchs einen hohen Eigenverdienst hat. Bisher entfielen das Kindergeld und Freibeträge, wenn die Sprösslinge Einkünfte von mehr als 8004 Euro im Jahr hatten. Künftig fragen weder das Finanzamt noch die Familienkasse diese Summen ab. Die betroffenen Eltern profitieren von dieser Regelung auch bei der Einkommenssteuer. >>> Zum stern.de-Ratgeber Steuern

Zigaretten und Lebensmittel

- Raucher werden 2012 für ihre Zigaretten tiefer in die Tasche greifen müssen: Ab dem 1. Januar steigt die Tabaksteuer. Die Hersteller müssen künftig rund fünf Cent mehr Steuern pro Packung zahlen. Ob und wie stark die Kunden daran beteiligt werden, ist noch offen. Einzelne Zigarettenhersteller haben aber bereits Preiserhöhungen angekündigt. - Aber auch viele Süßigkeiten und Alkohol werden wahrscheinlich teurer. Als Grund nennt die Branche die zuletzt rapide gestiegenen Preise für Zucker und Kakao. - Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. "Glutenfrei" dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift "mit sehr niedrigem Glutengehalt". - Auch verpackte Bio-Produkte bekommen ab Juli ein EU-weit einheitliches Logo. - Spezielle Lebensmittel für Diabetiker dürfen ab Herbst nicht mehr verkauft werden. -

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