Wettbewerb EU-Gericht kippt "Goldene Aktien"

Die in Spanien und Großbritannien geltenden Regelungen über so genannte Goldene Aktien in Unternehmen wurden gekippt. Grund: Diese staatlichen Vetorechte sind nicht mit einem freien Kapitalverkehr vereinbar.

Diese staatlichen Vetorechte, und nichts anderes sind diese "Goldenen Aktien", seien mit dem freien Kapitalverkehr in Europa nicht vereinbar, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg (Az: C-463/00 und C-98/01). Mit "Goldenen Aktien" sichert sich der Staat erheblichen Einfluss in strategisch wichtigen Großunternehmen, die ursprünglich öffentlich waren und dann privatisiert wurden. Mit dem Urteil stützen die Luxemburger Richter indirekt auch den harten Kurs der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz.

EU-Kommission wartet auf Antwort aus Berlin

Obwohl das Volkswagen-Gesetz aus dem Jahr 1960 nicht als klassische "Goldene Aktie" gilt, hat die EU-Kommission im März ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Verträge eröffnet. Das Gesetz gibt dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei dem Wolfsburger Autobauer und soll eine feindliche Übernahme verhindern. Derzeit wartet die Kommission immer noch auf Antwort aus Berlin.

Hohe Hürden für Sonderaktien

Das oberste EU-Gericht gab in seinem Urteil der Klage der Brüsseler Behörde gegen Spanien und Großbritannien Recht. Die Richter folgten damit einer Entscheidung vom Sommer 2002, indem der EuGH bereits hohe Hürden für die Zulässigkeit von Sonderaktien gesetzt hatte. Sie müssten im zwingenden Allgemeininteresse liegen und in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel stehen, hatten die Richter erklärt. Allerdings befanden sie schon damals eine "Goldene Aktie" Belgiens beim heimischen Gasversorger für zulässig.

Auslöser waren Verhalten Spaniens und Großbritanniens

Bei der Klage ging es um das spanische Gesetz zur Sicherung des Staatseinflusses auf privatisierte Konzerne wie den Telekommunikationskonzern Telefónica. Die spanische Regelung missachte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilte das Gericht. Der Einfluss der Londoner Regierung auf die Flughafengesellschaft British Airports Authority verstoße ebenfalls gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs.