Der Buchstabe "Z" hat sich zum zentralen Symbol russischer Kriegspropaganda entwickelt. Um Verwechslungsgefahr auszuschließen, verzichtet der Schweizer Versicherungskonzern Zurich nun teilweise auf die Verwendung des eigenen Firmenlogos, das ebenfalls ein Z" zeigt.
"Wir entfernen vorübergehend die Verwendung des Buchstabens 'Z' aus sozialen Kanälen, wo er isoliert erscheint und missverstanden werden könnte", bestätigte das Unternehmen am Sonntag der DPA. Auf Twitter, Facebook und Instagram zeigt der Account statt eines Z-Logos nun den kompletten Schriftzug "Zurich". Auf der Homepage des Konzerns steht beides nebeneinander.
Das Logo des weltweit tätigen Versicherungsriesen zeigt ein weißes Z auf blauem Grund und prangt unter anderem an den Gebäuden des Konzerns. Der größte Versicherungskonzern der Schweiz ist in mehr als 200 Ländern aktiv und beschäftigt mehr als 50.000 Mitarbeiter. Bereits kurz nach der Invasion hatte Zurich sich solidarisch mit der Ukraine erklärt und die Sanktionen gegen Russland begrüßt.
"Z" wird in Deutschland strafbar
Im Ukraine-Krieg war der Buchstabe "Z" zunächst auf russischen Militärfahrzeugen aufgetaucht, die am Angriff auf das Nachbarland beteiligt waren. Mittlerweile wird er in Russland selbst als Symbol zur Unterstützung des Angriffskrieges verwendet. Das "Z" ist auf Hauswänden und auf Autos zu sehen und soll für den Slogan "Für den Sieg" stehen, wie das russische Verteidigungsministerium erklärt hat.
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In Deutschland ist die Verwendung des Z-Symbols im Zusammenhang mit dem Krieg dagegen mittlerweile in manchen Bundesländern strafbar. Bayern, Niedersachsen und Berlin haben angekündigt, gegen die Verwendung etwa auf Demonstrationen juristisch vorzugehen. Auch Nordrhein-Westfalen prüft strafrechtliche Konsequenzen. "Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Z's, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges", sagte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem "Tagesspiegel". "Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein."
Paragraph 140 des Strafgesetzbuches sieht für die Billigung von Straftaten durch Verbreitung von Inhalten, die den öffentlichen Frieden stören, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.