Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Arbeitgeber in der EU künftig verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. In Spanien hatte eine Gewerkschaft gegen den dortigen Ableger der Deutschen Bank geklagt. Wie auch in Deutschland ist es dort bisher nur verpflichtend, Überstunden zu erfassen.
Das reicht dem Urteil des EuGH zufolge nicht aus. In vielen Betrieben hierzulande arbeiten Mitarbeiter auf Vertrauensbasis, ohne dass ihre Arbeitszeiten dokumentiert werden. Wie die Grafik von Statista zeigt, machen die Deutschen allerdings jährlich Milliarden Überstunden. Dabei halten sich mittlerweile bezahlte und unbezahlte Mehrarbeit etwa die Waage. Vor allem zwischen 2006 und 2012 lag die Zahl der unbezahlten Überstunden deutlich höher.