Auto Auslandsunfälle können auch zu Hause geregelt werden

Bei einem Unfall mit dem Auto im Ausland gehen die Probleme meist erst zu Hause richtig los. Seit Jahresanfang schafft eine neue EU-Richtlinie jetzt aber Erleichterung.

Bei einem Unfall mit dem Auto im Ausland gehen die Probleme meist erst zu Hause richtig los. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet: "Nicht selten mussten Unfallopfer monatelang auf die Schadenregulierung warten, ohne Rechtsanwalt lief oft gar nichts. Ab Jahresbeginn 2003 ist es für deutsche Autofahrer deutlich einfacher geworden, für im Ausland erlittene Verkehrsunfälle Schadenersatz zu erhalten."

Neue EU-Richtlinie

Denn: Die Vierte Kraftfahrthaftpflicht(KH)-Richtlinie der Europäischen Union wurde zum 1. Januar 2003 in deutsches Recht umgesetzt. Danach ergeben sich einige durchaus verbraucherfreundliche Änderungen.

Beauftragte im Inland

Jeder Versicherer in Europa muss in jedem Mitgliedsland der EU einen Beauftragten für die Schadenregulierung benennen, an den sich im Ausland Geschädigte wenden können. "Wer in Griechenland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich künftig in Deutschland an den Beauftragten der griechischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0180-25026", so der GDV.

Maximal drei Monate Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit eines Unfallschadens durch den Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Reagiert dieser in diesem Zeitraum gar nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an den Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg wenden, der den Schaden reguliert. Dieser ist auch zuständig, wenn der ausländische Versicherer (noch) keinen Schadenregulierungsbeauftragten benannt hat.