Die EU hat eine wichtige Grundlage für die Nutzung von russischem Staatsvermögen für die Ukraine geschaffen. Eine große Mehrheit von Mitgliedstaaten stimmte dafür, eine Rückübertragung von in der EU festgesetzten Mitteln nach Russland unbefristet zu verbieten, wie die derzeitige dänische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.
Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hatten sich am Donnerstag darauf geeinigt, die in Europa eingefrorenen russischen Vermögen bis auf Weiteres eingefroren zu lassen. Bislang musste das Einfrieren alle sechs Monate einstimmig verlängert werden.
EU uneinig, was mit dem Geld passieren soll
Die Neuregelung basiert auf einer Regelung des EU-Vertrags für die Bewältigung wirtschaftlicher Krisen. Er war insbesondere während der Corona-Pandemie genutzt worden. Brüssel begründete die langfristige Sanktion gegen Russland nun mit den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs für den Staatenbund.
In Brüssel wird seit Monaten über die Nutzung der eingefrorenen russischen Gelder für ein Reparationsdarlehen an die Ukraine diskutiert. Die EU will dafür einen Teil der rund 200 Milliarden Euro russischer Zentralbankgelder beleihen.
Mit der neuen Regelung umgeht die EU ein Szenario, in dem das russlandfreundliche Ungarn sein Veto gegen eine weitere Verlängerung der Sanktionen einlegen könnte.
Russlands Zentralbank klagt gegen Verwaltungsfirma
Unterdessen hat die Zentralbank in Moskau die belgische Firma Euroclear verklagt, die den Großteil des Geldes verwaltet. Die Klage hänge mit den illegalen und verlustbringenden Handlungen des Depotverwalters Euroclear, aber auch mit den nun offiziell von der EU-Kommission erwogenen Mechanismen zur Nutzung russischen Vermögens zusammen, teilte die Zentralbank auf ihrer Webseite mit. Das Verfahren soll vor einem Moskauer Schiedsgericht laufen.
Das Vorgehen wird von Experten als erster Schritt Russlands gesehen, um Gegenmaßnahmen gegen noch vorhandenes europäisches Kapital im eigenen Land zu ergreifen. Die genaue Höhe der Forderungen bezifferte die russische Zentralbank nicht. Ihren Angaben zufolge setzt sich der Schaden aus dem Wert der eingefrorenen Mittel und Aktien sowie des entgangenen Gewinns zusammen.